Plenarrede zur Änderung des Kommunalwahlrechts

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In meiner Plenarrede zur von der Landesregierung angestrebten Änderung des Kommunalwahlrechts habe ich aufgezeigt, welche Schwächen der Gesetzentwurf der Landesregierung hat. Neben der Verrechtlichung politischer Appelle in Form einer Paritätsvorschrift und den geplanten Änderungen hinsichtlich der Wahlkreiseinteilung kritisiere ich insbesondere das neue Sitzzuteilungsverfahren, dass im Ergebnis sperrklauselartig dafür sorgt, dass kleine Parteien Mandate auf kommunaler Ebene zu Gunsten der größeren Parteien einbüßen.

Einzelheiten können Sie hier in meiner Plenarrede nachlesen.

Plenarrede zum Thema Selbstbewirtschaftungsmittel

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Die jüngste Berichterstattung zum Thema Selbstbewirtschaftungsmittel hat gezeigt, dass die Landeshaushaltsordnung dringend geändert werden muss. Es kann nicht sein, dass über die Erhöhung der Bestände an Selbstbewirtschaftungsmitteln dazu führt, dass die Budgethoheit des Parlaments stückweise umgangen wird. Deswegen haben wir uns als FDP-Landtagsfraktion für eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung eingesetzt.

Zur Erklärung: Die Landesregierung kann mit Hilfe von Selbstbewirtschaftungsmitteln u.a. plötzlich auftretende Kosten oder Förderprogramme tragen. Über das Geld kann sie dabei frei verfügen. Selbstbewirtschaftungsmittel gelten ab dem Folgejahr der Veranschlagung als verausgabt. Restbestände können so ins Folgejahr übernommen werden, wodurch große Summen entstehen, die der Kontrolle durch das Parlament entzogen sind.

Die Plenarrede können Sie hier abrufen.

Plenarreden im Rahmen der aktuellen Stunde zum Investitionsstau der Kommunen in NRW

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Die Zahlen des KfW-Kommunalpanels 2024 machen deutlich, wie Ernst die Lage in unseren Kommunen mittlerweile ist. Schätzung des Städte- und Gemeindebunds, die auf Basis des Panels getätigt wurden, gehen von einem Investitionsstau von rund 50 Milliarden Euro aus. Das bedeutet eine Zunahme von rund 10 Milliarden Euro allein innerhalb eines Jahres. Neben finanziellen Fragen spielen auch andere Investitionshemmnisse, wie zum Beispiel die überbordende Bürokratie oder auch der in vielen Branchen herrschende Personalmangel bei diesem Anstieg des Investitionsstaus eine Rolle.

Es braucht daher dringend die von der Landesregierung zugesicherte Altschuldenlösung. Es verwundert daher, dass Ministerpräsident Wüst erneut mit dem Finger nach Berlin zeigt, indem er den Bund auffordert, Mehrheiten für die im Rahmen der Bundesbeteiligung an der Altschuldenlösung nötige Grundgesetzänderung zu organisieren. Viel mehr läge es an Wüst selbst, seine eigenen Parteifreunde zu überzeugen, da es im Bundestag auf die Zustimmung der CDU/CSU sowie im Bundesrat auf die Zustimmung der Länder ankommt, womit seine Partei ebenfalls am Zug ist.

Meinen ersten Redebeitrag zur aktuellen Stunde zu diesem Thema finden Sie hier. Den zweiten Redebeitrag können Sie hier abrufen.


Plenarrede zum AfD-Antrag zum Demokratiefördergesetz

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In meiner Plenarrede zum AfD-Antrag zum Demokratiefördergesetz habe ich deutlich gemacht, dass der vorliegende Antrag inhaltlich am eigentlichen Thema vorbei geht. Statt sich mit den eigentlichen Problemen auseinanderzusetzen, die sich im Zusammenhang mit dem Demokratiefördergesetz stellen, setzt die AfD zu einem Rundumschlag gegen die auf sie bezogene Kritik der letzten Monate an. Die Reaktionen verschiedener AfD-Politiker auf das jüngste Urteil des OVG Münster, das die Zulässigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz bestätigte, machen deutlich, dass nun unter den demokratischen Parteien Arbeit mit- und nicht gegeneinander braucht.

Meine gesamte Rede können sie hier nachlesen.

Protokollrede zum Staatsvertrag zum Versorgungswerk der Steuerberater

In meiner Protokollrede zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen habe ich deutlich gemacht, warum in Reaktion auf die Änderung des Steuerberatungsgesetz 2021 eine Änderung des Staatsvertrags sinnvoll ist.

Plenarrede zum innerkirchlichen Vermögensverwaltungsrecht

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Der von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf soll zwei preußische Gesetze abschaffen, die das innerkirchliche Vermögensverwaltungsrecht regeln. Beide Gesetze stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht dar. 



Mangels staatlicher Regelungsbefugnis sind die preußischen Gesetze durch den Landtag aufzuheben. Es besteht eine verfassungsrechtliche Pflicht, an deren Erfüllung gegenüber den Kirchen keine Bedingung geknüpft werden kann. Nachdem mit dem durch die fünf Diozösen entwickelten Kirchengesetzentwurf unzufriedene Mitglieder der katholischen Kirche die Landtagsabgeordneten in Zuschriften zur Nichtzustimmung zur Aufhebung der preußischen Gesetze aufforderten, bekommt die Tatsache, dass der Gesetzentwurf nicht durch die Landesregierung eingebracht wurde, einen faden Beigeschmack. Schließlich würde eine Nichtzustimmung einen Verstoß des Landtags gegen die Verfassung zur Folge haben.

Die gesamte Rede finden Sie hier.

Plenarrede zum Gesetzentwurf zur Änderung von Art. 23 Abs. 2 der Landesverfassung

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In meiner Plenarrede zu unserem gemeinsamen Gesetzentwurf mit der SPD-Fraktion zur Änderung von Art. 23 Abs. 2 der Landesverfassung habe ich deutlich gemacht, wieso die übermäßige Privilegierung der Kirchen durch die Sicherung des Inhalts der Staatskirchenverträge über die Landesverfassung nicht mehr zeitgemäß ist.

Derzeit enthält Artikel 23 einen Passus, der den demokratisch legitimierten Landesgesetzgeber an einer Vertragsänderung ohne Zustimmung des kirchlichen Partners hindert. Dieser Schutz geht deutlich über den des Inhalts von Staatsverträgen hinaus, bei denen der Landesgesetzgeber schlicht durch die Änderung des einfachen Rechts die Umsetzung abändern kann. Das entstehende Spannungsverhältnis zum Demokratieprinzip wird auch in der Rechtswissenschaft vielfach kritisch gesehen.

Wir sollten daher unbedingt die Chance nutzen, die Landesverfassung nun unabhängig von konkreten Probleme zu ändern, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.

Die gesamte Rede finden Sie hier.

Protokollreden zu den Staatsverträgen zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen und zum Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Meine Protokollreden zu den Staatsverträgen zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen und zum Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen können Sie mit einem Klick auf den Titel abrufen.

Plenarrede zum Gesetzentwurf der AfD zum Thema direkte Demokratie

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In meiner Plenarrede habe ich deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf der AfD das Thema "direkte Demokratie" lediglich zum Deckmantel hat. Die AfD möchte einen verpflichtenden Bürgerentscheid  für den Fall der beabsichtigten Inbetriebnahme einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge vorsehen. Dies jedoch folgt keiner nachvollziehbaren rechtlichen Systematik, sondern greift völlig willkürlich ein rechtspopulistisches Thema auf, von dem sich die AfD Zuspruch verspricht.

Meine gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zur Nutzung von Social Media zur Information über die Europawahl 2024

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Laut aktuellen Zahlen der Bertelsmann Stiftung bringt die Generation der 18- bis 30-jährigen in der Bundesrepublik der EU mehr Vertrauen entgegen als im Durchschnitt anderer Länder. Diese Chance müssen wir im Hinblick auf die bevorstehende Europawahl nutzen. Junge Menschen nutzen überwiegend die gängigen sozialen Netzwerke um sich zu informieren. Deshalb ist es richtig, auch hier ein Angebot seitens der Landeszentrale für politische Bildung zu schaffen, um diese Zielgruppe zu erreichen - zumal bei dieser Europawahl erstmals Menschen bereits ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht innehaben.

Meine gesamte Rede finden Sie hier.

Plenarrede zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz

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Der Entwurf der Landesregierung für ein 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz führt zu keiner Verbesserung der Finanzlage der Kommunen. An vielen Stellen fällt auf, dass noch erheblicher Änderungsbedarf besteht, wie die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalen Praktiker in der Anhörung deutlich gemacht haben. Die zuständige Ministerin Scharrenbach versucht im Ergebnis schlicht - nachdem im Koalitionsvertrag einst im Fall der Fälle eine eigenständige Altschuldenlösung durch das Land versprochen wurde - den Ball an den Bund zurückzuspielen.

Einzelheiten erfahren Sie hier in meiner gesamten Rede.

Plenarrede zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

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Im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung der Straßenausbaubeiträge, haben wir die Chance genutzt, einen Änderungsantrag zu stellen. Zum einen sieht der Änderungsantrag einen Härtefallfonds nach bayerischem Vorbild für Straßenausbaumaßnahmen, die im Zeitraum von 2014 bis 2017 beschlossen worden sind, vorsieht. Gleichzeitig haben wir vorgeschlagen, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu nutzen, um den mit der Erhebung verbundenen Bürokratieaufwand zu schmälern.
Es kann nicht sein, dass die Landesregierung trotz Abschaffung der Beiträge keinen Bürokratieabbau betreibt und so dafür sorgt, dass an dieser Stelle weiterhin 60 Millionen Euro aufgewendet werden.

Meine gesamte Rede finden Sie hier.

Plenarrede zur geplanten Änderung des Kommunalwahlrechts

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Die Landesregierung plant, das Kommunalwahlrecht an verschiedenen Stellen angesichts der 2025 bevorstehenden Kommunalwahl zu ändern. 



Neben sinnvollen Maßnahmen, die der Reaktion auf aktuelle Rechtsprechung oder auch auf neue praktische Erfordernisse dienen, finden sich in dem Entwurf auch wenig geglückte Ansätze. Allen voran die geplante Soll-Vorschrift zur Abgabe geschlechterparitätischer Wahlvorschläge geht fehl. Während eine Ausgestaltung als Pflicht - wie die Praxis aus Thüringen und Brandenburg zeigt - nicht rechtssicher ist, ist die gewählte Form der Aufforderung schlicht wirkungslos. Gesetze sollten nicht mit bloßen Appellen gefüllt werden. 



Wir Freie Demokraten werden uns daher im Ausschuss für die dringend nötigen Anpassungen am Gesetzentwurf einsetzen!

Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum Thema kommunale Demokratie

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Wir als FDP-Fraktion teilen die Ziele, die die Landesregierung mit ihrem Antrag erfolgt. Die Stärkung des kommunalen Ehrenamts ist uns ein wichtiges Anliegen. Verschiedene im Antrag der Landesregierung vorgeschlagene Maßnahmen - allen voran die Erhöhung der Mindestgrößte zur Fraktionsstärke in den kommunalen Vertretungen - können wir jedoch nicht unterstützten. Eine solche Erhöhung lässt außer Acht, dass gerade auf dem Gebiet der Kommunalpolitik viele kleine Wählergruppen aktiv sind, deren Position durch die Erhöhung weniger in den kommunalen Vertretungen zur Geltung kommen könnte. Auch die geforderte Prüfung hinsichtlich einer (begrenzten) Übertragung von Stimmrechten erscheint mir aus verschiedenen Gesichtspunkten problematisch.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.


Plenarrede zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

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Wir Freie Demokraten möchten durch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung erreichen, dass das Kontrollrecht des Landtags gestärkt und insgesamt mehr Transparenz geschaffen wird. 


Als der Finanzminister im Zuge einer Anfrage einen Bestand von Selbstbewirtschaftungsmitteln in Höhe von 8,5 Milliarden Euro offenbarte, waren wir angesichts der Höhe überrascht. Dies verwundert jedoch nicht, weil sich der Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln derzeit weder aus dem Haushalt noch aus der Haushaltsrechnung ablesen lässt. Aus diesem Grund hat der Landesrechnungshof bereits 2018 angeregt, über den Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln zu berichten. Passiert ist seitdem allerdings nichts. Das wollen wir ändern!

Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum SPD-Antrag zur Altschuldenlösung

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Auch wenn die Landesregierung das Thema derzeit übergeht, ist die Frage nach einer Lösung rund um die Altschuldenproblematik unserer Kommunen ist noch immer hochaktuell.

Der für 2025 angekündigte nächste Versuch der Landesregierung, eine Altschuldenlösung auf den Weg zu bringen, läuft in seiner Vorbereitung bisher jedoch holprig. So haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung deutlich gemacht, dass eine Abstimmung mit der Landesregierung im Erarbeitungsprozess bisher nicht erfolgt ist. 

Im Ergebnis bleibt ein fader Beigeschmack, wenn man bedenkt, dass die Landesregierung, die nun versucht, die Verantwortung für eine Altschuldenlösung dem Bund zuzuschieben, zuvor angekündigt hatte, das Problem alleine anzugehen.

Da allerdings der aus November 2022 stammende Antrag der SPD-Fraktion die Eckpunkte des Bundes vom März 2023 noch nicht berücksichtigen konnte, haben wir uns als FDP-Fraktion enthalten.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus

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Die Ereignisse von Potsdam zeigen auf erschreckende Art und Weise, dass menschenverachtendes Gedankengut in Teilen unserer Gesellschaft noch immer salonfähig ist. Aktuelle Zahlen von RIAS Deutschland zeigen eine Häufung antisemitischer Vorfälle.

Hieran wird deutlich, dass die Schicksale der unzähligen Menschen, die Opfer des Nationalsozialismus geworden sind, nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Wer Menschen nach ihrer Religion, ihrem Aussehen, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder ihrer Sexualität beurteilt, verstößt nicht nur gegen die Grundwerte unserer Verfassung, sondern gegen alles, was das Zusammenleben in unserer offenen Gesellschaft ausmacht. Daran erinnern wir am 27. Januar.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum AfD-Antrag zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags

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Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde eine einheitliche Regelung im Glücksspielbereich geschaffen, die der Dynamik der Digitalisierung Rechnung trägt. Zwar ist der Anteil der Bevölkerung, die Glücksspiel betreibt seit 2007 - trotz der Digitalisierung des Spiels - zurückgegangen. Dennoch gibt es noch immer etliche Bürgerinnen und Bürger deren Spielverhalten problematisch ist, weshalb der Glücksspielstaatsvertrag richtigerweise umfangreiche Regelungen zum Spielerschutz vorsieht.

Die von der AfD vorgetragenen Reformvorschläge zum Glücksspielstaatsvertrag laufen allerdings an vielen Stellen ins Leere. Eine funktionierende anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei, in der alle Spielersperren erfasst werden, existiert bereits. Gleiches gilt für die bereits bestehenden strengen Regelungen bezüglich Werbung für Glücksspielanbieter. Auch die Problematik von sog. Lootboxen wird bereits auf europäischer Ebene behandelt. Daher haben wir dem Antrag nicht zugestimmt.

Weitere Einzelheiten finden Sie in meiner gesamten Rede.

Plenarrede zum SPD-Antrag "Selbstverständnis Demokratie"

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Zweifellos steht unsere Demokratie unter Druck. Aktuelle politische Herausforderungen, wie zum Beispiel der Krieg in der Ukraine, aber auch eine generelle Skepsis der Gesellschaft gegenüber der Demokratie, die sich gut an den jüngst erschienenen Zahlen von policy matters beobachten lässt, stellen die Demokratie vor eine Bewährungsprobe. Dabei ist die  liberale Demokratie mit einem starken Rechtsstaat das Fundament einer offenen Gesellschaft, in der sich jeder Mensch frei entfalten kann. Nicht ohne Grund ist sie durch unsere Verfassung geschützt. Der Antrag der SPD, der sich mit dieser Situation auseinandersetzt und der geschilderten Herausforderung mit einer "Woche der Demokratie" in den Bildungseinrichtungen begegnen möchte, geht an einigen Stellen jedoch nicht tief genug ins Detail. 

Einzelheiten erfahren Sie hier in meiner Rede.

Plenarrede zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz

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In meiner Plenarrede zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz gehe ich auf den Gesetzesentwurf der Landesregierung ein, der u.a. vorsieht, dass Kommunen den Haushaltsausgleich durch verschiedene Maßnahmen leichter durchführen können als bisher. Während manche Regelungen zu begrüßen sind, fehlt es dem Gesetzesentwurf an anderen Stellen an wichtigen Elementen. So wäre es neben einer Befristung der Neuregelung sowie einer festgeschriebenen Evaluation wünschenswert gewesen, wenn die die Überarbeitung der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) vorgelegen hätte.

Meine gesamte Rede finden Sie hier.

Plenarrede zur Umstrukturierung der Landeszentrale für politische Bildung

 


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Schon der erste Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Dr. Rudolf Amelunxen, machte in einer Regierungserklärung im Oktober 1946 deutlich, wie wichtig die Schaffung der Institution ist, die uns heute als Landeszentrale für politische Bildung bekannt ist. Die Arbeit der Landeszentrale ist heute eine der Grundpfeiler im Kampf gegen Extremismus und stärkt unsere Demokratie!
Vor diesem Hintergrund verwundern die Umstrukturierungspläne der Landesregierung, die im Ergebnis die Extremismusprävention von der politischen Bildung lösen. Überdies sollen die Mittel der im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin schon schlecht ausgestatteten Landeszentrale weiter gekürzt werden. Wir hoffen daher darauf, dass Politik und Gesellschaft in die Umstrukturierung eingebunden werden, um entsprechende Änderungen vornehmen zu können.

Meine gesamte Rede finden Sie hier

Plenarrede zur einmaligen Bereitstellung von 1,5 Millionen Euro für jüdische Gmeinden

Die Sicherheit jüdischen Lebens ist Staatsräson in Deutschland. Es ist daher folgerichtig, dass es zu einer zusätzlichen Bereitstellung von finanziellen Mitteln für jüdische Gemeinden, die seit der Angriffe der Hamas auf Israel vom 7. Oktober und darauf folgenden Geschehnissen eine Zunahme antisemitischer Vorfälle verzeichnen, kommt, um Sicherheitsdienste besser aufzustellen.

Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier in meiner zu Protokoll gegebenen Rede.

Plenarrede zur Reform des Spielbankgesetzs

Während die geplanten Änderungen hinsichtlich der Verpflichtung  zur Offenlegung der Namen der Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung, sofern es zu Änderungen beim Geschäftsführungsorgan oder den Gesellschaften kommt, begrüßenswert sind, können andere Reformvorschläge zum Spielbankgesetz nicht überzeugen. Insbesondere hervorzuheben ist hier § 2 Abs. 3 S. 2 des Spielbankgesetzes, in dem versucht wird, das "Klassische Spiel" in eine Legaldefinition zu fassen. Verwunderlich ist, dass im Gesetzestext formuliert wird, dass das Klassische Spiel in der Regel nur in Spielbanken angeboten werden darf, während in der Gesetzesbegründung die Einschränkung "in der Regel" fehlt. Daher haben wir einen Änderungsantrag zur Streichung des entsprechenden Halbsatzes gestellt.

Einzelheiten meiner zu Protokoll gegebenen Rede können sie hier nachlesen.

Plenarrede zum Thema kommunale Bauvorschriften im Bereich Sonnenenergie

Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen schreitet mit voller Kraft voran. Obwohl NRW schon vor Ende des Jahres 2023 mehr als Doppelte an Solaranlagen im Vergleich zum gesamten Vorjahr hinzugebaut hat, darf man sich aus diesem Fortschritt nicht ausruhen. So hat Bayern im selben Zeitraum doppelt so viel Leistung neu installiert. So genügen die derzeitigen Werte noch nicht, um die Zubau Ziele für Solarenergie bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

Ein Faktor, der verhindert, dass der Zubau weiter steigen kann, sind kommunale Bauvorschriften. Vielfach führen diese dazu, dass Potenziale gänzlich ungenutzt bleiben und Nebeneffekte des Ausbaus - Stichwort: Peer-Effekt - in ihrer Wirkungsweise gehemmt werden. Was genau wir als FDP-Fraktion an Vereinfachen möchten und wieso wir von "Freiheitsenergien" sprechen erfahren sie hier in meiner zu Protokoll gegebenen Rede.

Plenarrede im Rahmen der aktuellen Stunde zum Thema Antisemitismus

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 "Wenn sich Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland nicht mehr sicher fühlen können, dann müssen wir als Politik jetzt und mit aller Kraft reagieren."

In meiner heutigen Plenarrede im Rahmen der aktuelle Stunde zum Thema Antisemitismus habe ich deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich dafür einzusetzen, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher leben können. Der derzeit zu beobachtende Anstieg antisemitischer Vorfälle ist besorgniserregend und darf nicht hingenommen werden.

Dass es allerdings ausgerechnet die AfD ist, die versucht, Antisemitismus pauschal als Problem unter Menschen muslimischen Glaubens darzustellen, überrascht nicht. So zeigt beispielweise eine von der AfD-Bundestagsfraktion in einem eigenen Antrag zitierte Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, dass antisemitische Einstellungen unter der Anhängerschaft der AfD im Vergleich zur Anhängerschaft anderer Parteien übermäßig verbreitet sind.

Meine gesamte Rede finden sie hier.

Plenarrede zum Einzelplan 08 (Haushalt 2024) und zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)

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Auch in diesem Jahr ist leider festzustellen, dass weder das Gemeindefinanzierungsgesetz noch die Ansätze für Kommunales im Einzelplan 08 dazu geeignet sind, die Kommunen bei ihren derzeitigen finanziellen Herausforderungen zu entlasten. Es überrascht nicht, dass das GFG von acht kreisfreien Städte vor dem Verfassungsgerichtshof angegriffen wurde, obwohl ohne schlüssige Begründung auf die Umsetzung der zweiten Stufe in der Differenzierung der fiktive Hebesätze verzichtet wurde.

Einzelheiten zum GFG und zum einzelplan 08 finden sie hier in meiner gesamten Rede.

Plenarrede zum Einzelplan 02 (Haushalt 2024)

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In meiner Plenarrede zum Einzelplan 02 habe ich klargestellt, dass der Haushalt des Ministerpräsidenten offenlegt, dass nicht an allen Stellen die richtigen Prioritäten gesetzt worden sind. Während wir Punkte, wie zum Beispiel die Erhöhung der Mittel für jüdische Gemeinden oder auch die Aufstockung der Transfermittel der Antisemitismusbeauftragten begrüßen, wird an anderen Stellen deutlich, dass an den falschen Stellen gespart wird. Statt Ausgaben im eigenen Haus zu überdenken und die Kosten des Betriebs der Staatskanzlei herunterzufahren, sind vor allem Zuwendungsempfänger betroffen. Insbesondere in den aktuellen Zeiten halte ich es in dieser Hinsicht für unverantwortlich, die Mittel der Landeszentrale für politische Bildung zu kürzen anstatt sie zu erhöhen.

Meine gesamte Rede finden sie hier.

Plenarrede zur Abschaffung von Beiträgen für den Ausbau kommunaler Straßen

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Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern. Zu bedenken ist allerdings, dass die von der Landesregierung beschlossene Regelung Straßenausbaumaßnahmen, die vor 2018 beschlossen wurden, nicht erfasst, wodurch eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Fall ausbleibt. Auch sind die Bürokratielasten bei der vorgesehenen Erstattung der Beitragsausfälle der Kommunen durch das Land erheblich. Hier möchten wir im Gesetzgebungsverfahren auf Verbesserungen hinwirken. Einzelheiten hierzu finden sie hier in meiner gesamten Rede. 

Plenarrede zum Brandbrief der Kommunen

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In meiner Plenarrede zum Brandbrief der Kommunen anlässlich deren finanziell angespannter Lage führe ich aus, weswegen gerade angesichts aktueller Herausforderungen, wie zum Beispiel der Unterbringung von Flüchtlingen, akuter Handlungsbedarf besteht. Bloße Verweisungen der zuständigen Ministerin Scharrenbach an den Bund genügen hier keineswegs. Meine gesamte Rede finde Sie hier.

Plenarrede zum Thema direkte Demokratie

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In meiner Plenarrede zum Thema direkte Demokratie habe ich mich mit einem Antrag der AfD auseinandergesetzt, der unter anderem zur Errichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids vorsieht. Ich habe ausgeführt, warum die vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich zu einer Verschärfung des aufgrund der aktuellen Lage ohnehin schon bestehenden Organisationschaos führen würden. Einzelheiten finden sie hier in meiner gesamten Rede.

 

Plenarrede zur Förderung von Non-Profit-Organisationen 

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Der sogenannte 'Dritte Sektor' erbringt wichtige Arbeit bspw. in der Bildung oder im Sport und Sozialbereich. Er arbeitet weder gewinnorientiert, noch befindet er sich direkt in staatlicher Trägerschaft. CDU und Grüne haben nun einen Antrag gestellt, der Förderbedingungen für diesen Dritten Sektor entbürokratisieren soll. Klingt gut. Der tatsächliche Antrag bekräftigt dann aber nur bereits beschlossene Anliegen, wirft Forderungen auf, die man dann doch nicht gefordert haben möchte und schiebt die Verantwortung zum Bund. Die ganze Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zu interkommunaler Zusammenarbeit

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Was haben ein Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen mit einem Opel aus den 1920ern gemein? In meiner Plenarrede beantworte ich diese Frage und zeige auf, welche Maßnahmen für das Vorantreiben der interkommunalen Zusammenarbeit jetzt wichtig sind. Die gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zu Demokratiefeindlichkeit

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Politisch motivierte und insbesondere rechtsextreme Gewalt bedroht unsere Demokratie. Gegen diese Gewalt und politischen Extremismus im Allgemeinen vorzugehen ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns gerade jetzt mit ganzer Kraft widmen müssen. Meine ganze Rede zu einem Antrag der Landesregierung zu diesem Thema finden Sie hier auch zum Nachlesen.

Plenarrede zu Verfassungsänderungen

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An zwei Stellen wollen wir die Landesverfassung ändern. Zum einen wollen wir die Urteilspräambel für die Gerichte anpassen und zum anderen einem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zu kommunalen Sperrklauseln Rechnung tragen.

Meine gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zur Gemeindefinanzierung

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Die aktuelle Finanzlage der Kommunen in NRW ist alles andere als „vergleichsweise robust“. Dies behauptet jedoch die Gesetzesbegründung zum vorliegenden Entwurf eines Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024. Steigende Ausgaben für soziale Leistungen, Energie, Tarifsteigerungen, Flüchtlinge, Zinsausgaben, Sachaufwand und vieles mehr führen aktuell zu einer Schieflage bei den kommunalen Finanzen . In meiner Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfes führe ich aus, dass die Landesregierung mit dem GFG 2024 in keiner Weise auf die sich verschlechternde Lage der Kommunalfinanzen reagiert.


Meine gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zum Ehrenamt

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Siebeneinhalb Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich. 

Das ist nahezu jeder Zweite in unserem Land! Ihr Engagement hat einen finanziellen Gegenwert von mindestens 19 Milliarden Euro – legt man den Wert einer durchschnittlichen Arbeitsstunde an, könnte es sogar mehr als das Dreifache sein. Der hohe Wert des ehrenamtlichen Engagements lässt sich dabei nicht nur finanziell messen. 

 

Die schwarz-grünen Fraktionen im Landtag haben nun einen Antrag zu Entlastung und Förderung des Ehrenamts vorgelegt, der uns als FDP, gerade bei diesem wichtigen Thema, zu ambitionslos ist. Steuerpolitische Forderungen bleiben vage und unkonkret, die Kosten für ehrenamtsbezogene Weiterbildung sollen auf die Arbeitgeber abgewälzt werden und die Verantwortung zur finanziellen Unterstützung wird auf den Bund geschoben. 

 

Meine gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier

Plenarrede zum neuen Stiftungsgesetz NRW

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Die Länder müssen ihre Stiftungsgesetze anpassen. In Zukunft tragen sie nur noch Verantwortung für die Stiftungsaufsicht. Diese Aufsichtsfunktion ist allerdings von besonderer Bedeutung, weil sie sicherstellt, dass die Organe einer Stiftung dem Stifterwillen gerecht werden und sie so ihren eigentlichen Zweck erfüllt. 

Die Landesregierung hat für NRW nun ein Stiftungsgesetz vorgelegt, dass unseren Ansprüchen nicht vollständig gerecht wird. Es ist im Wesentlichen aus der Brille der Stiftungsaufsicht heraus geschrieben und beachtet zu wenig die Bedürfnisse der Stiftungen. Zudem haben zahlreiche Sachverständige verfassungsrechtliche Bedenken eingelegt.

Meine gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Gedenken an 80 Jahre Aufstand im Warschauer Ghetto

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Vor dem deutschen Überfall auf Polen waren das Land und besonders auch Warschau ein Zentrum jüdischer Kultur in Europa. Doch mit der deutschen Besetzung zog auch die nationalsozialistische Vernichtungspolitik gegen die jüdische Bevölkerung ein. Die knapp 600 Ghettos in ganz Polen und unter ihnen das größte in Warschau, waren Sammlungsorte für die Deportation der Juden in Vernichtungslager. Sie waren mit ihren meterhohen Mauern, der übergroßen Zahl an Bewohnern und dem Mangel an Nahrungsmitteln und fließendem Wasser aber auch an sich ein Vernichtungsinstrument der deutschen Besatzer.
 

Das Warschauer Ghetto aber wurde durch den Aufstand vor 80 Jahren zu einem Symbol für viel mehr. Zu einem Symbol des Wiederstandsgeistes, der Tapferkeit und des Freiheitswillens im Angesicht existenzieller Bedrohung. Die Wiederstandskämpfer wussten, dass ihr Kampf gegen die militärische Überlegenheit ihrer Gegner letztlich aussichtlos sein würde und doch kämpften sie und verzögerten wochenlang die Deportation von Juden aus Warschau nach Treblinka. Der Kampf für Freiheit und Menschenwürde ist universell bedeutsam, weswegen die Erinnerung an den Aufstand im Warschauer Ghetto auch für uns in Nordrhein-Westfalen eine Rolle spielt. Das habe ich in meiner Rede vor dem Landtag heute deutlich gemacht. Die gesamte Rede finden Sie hier, den zugrundeliegenden Antrag hier.

Plenarrede zu verwaisten jüdischen Friedhöfen

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Auf Hebräisch wird der Friedhof auch das "Haus der Ewigkeit" genannt. Einige der ältesten Grabsteine Europas stehen auf jüdischen Friedhöfen - viele von ihnen sind heute verwaist. Auch die verwaisten jüdischen Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen geben uns und ihren Familien Aufschluss über die dort Begrabenen und die jüdischen Gemeinden in denen Sie gelebt haben. Warum uns die Pflege dieser verwaisten jüdischen Friedhöfe ein Anliegen sein sollte und was wir als Land NRW jetzt tun sollten, verrate ich in meiner Rede.

Die Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zu Erschließungsbeiträgen

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Für Erschließungsbeiträge war eine entsprechende Regelung in der letzten Wahlperiode zum 1. Juni 2022 mit breiter Mehrheit in das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch aufgenommen worden. Konkret wurden als Begrenzung der Beitragspflicht zwei Fristen eingeführt, nämlich erstens zehn Jahre ab Vorteilslage und zweitens 25 Jahre ab dem ersten Spatenstich.  Diese Auffassung teilen wir bis heute. Warum die schwarz-grüne Landesregierung die bisherige 10-Jahres-Frist nun verdoppelt und die 25-Jahr-Frist gleich komplett abschafft und weshalb wir das entschieden ablehnen, erkläre ich in meiner Rede zum Thema.

Die gesamte Rede können Sie hier auch nachlesen.

Plenarrede zu Bürgerräten vom 09.03.2023

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Bürgerräte können ähnlich wie Expertenanhörungen eine beratende Funktion für Parlamente ausüben, die letztendlich aber die Entscheidungen treffen und die Gesamtverantwortung tragen müssen. Im fein austarierten Entscheidungssystem unter dem Grundgesetz stellen sich Herausforderungen an die Einführung neuer Institutionen. Wenn die Erwartungen aber realistisch gesetzt und der Beratungsauftrag klar eingegrenzt ist, können Bürgerräte eine Bereicherung darstellen.

Das habe ich in meiner Rede zu einem Antrag der AfD-Fraktion deutlich gemacht. Hier lesen Sie die gesamte Rede.

Plenarrede zum fraktionsübergreifenden Antrag zur Gedenkstätte "Stalag 326" vom 08.03.2023

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Mit dem Vernichtungskrieg des nationalsozialistischen Deutschlands gegen die Sowjetunion zwischen 1941 und 1945 gerieten etwa 5,3 bis 5,7 Millionen Menschen aus verschiedenen Teilen des angegriffenen Landes in Kriegsgefangenschaft – darunter Ukrainer, Esten, Armenier, Russen und weitere, wobei 3,3 Millionen die Kriegsgefangenschaft nicht überlebten. Jeder Dritte von denen, die ins Deutsche Reich verschleppt wurden, durchlief das „Stammlager 326 Senne“ im ostwestfälischen Schloss Holte-Stukenbrock. Das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen in Nordrhein-Westfalen und im Stammlager 326 Senne stärker zu beleuchten, besser aufzuarbeiten und nachhaltig in unserer Erinnerungskultur zu verankern, muss uns allen ein Anliegen sein.

Das war die Kernbotschaft meiner Rede zum fraktionsübergreifenden Antrag zur Gedenkstätte "Stalag 326". Den Text meiner Rede lesen Sie hier.

Plenarrede zum Antrag der FDP-Fraktion für Smart Cities vom 08.03.2023

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08.12.2023 - Bei der Unterstützung interkommunaler Zusammenarbeit muss die Landesregierung die Einführung von Smart-City-Lösungen zur Priorität machen. Sie können Energie sparen, Kosten senken und die Zusammenarbeit von Kommunen verbessern.

Was es noch zu tun gibt, habe ich in meiner Rede vor dem Landtag erklärt. Lesen Sie hier die komplette Rede. Den Antrag unserer Fraktion finden Sie hier.

Plenarrede zum Haushalt des Landes NRW für das Jahr 2023 – Einzelplan 08 - vom 07.12.2022

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07.12.2022 - Der Haushalt für das 2023 der Landesregierung kann nicht überzeugen. Er setzt die falschen Prioritäten statt die drängenden Probleme anzugehen. Weder das Gemeindefinanzierungsgesetz noch die Ansätze für Kommunales im Einzelplan 08 sind geeignet die ernste Lage der Kommunen zu verbessern. Dementsprechend lehnen wir beides ab


 
Lesen Sie hier meine vollständige Rede.

Plenarrede zum zweiten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2022


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07.12.2022 - 
Der Gesetzentwurf enthält Änderungen im Kommunalabgabengesetz sowie im NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz. Dem Entwurf stimmt die FDP nicht zu. Mit Urteil vom 17. Mai diesen Jahres hat das OVG den gleichzeitigen Ansatz einer kalkulatorischen Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwerts sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung auf der Basis seines Anschaffungsrestwertes in der Abwassergebührenkalkulation für unzulässig erklärt. Anstatt das OVG-Urteil als Chance zu begreifen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Gebühren zu entlasten, zieht es die Landesregierung vor, jenseits der finanzrechtlichen Systematik den Kommunen dauerhaft die Möglichkeit zu geben, mit Benutzungsgebühren Überschüsse zu erwirtschaften und diese wie Steuern als allgemeine Deckungsmittel zu verwenden.


 
Lesen Sie hier meine vollständige Rede.

Plenarrede zum Haushalt des Landes NRW für das Jahr 2023 – Einzelplan 02 - vom 07.12.2022

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07.12.2022 - Der Haushalt für das 2023 der Landesregierung kann nicht überzeugen. Er setzt die falschen Prioritäten statt die drängenden Probleme anzugehen. Soweit die Vorgängerregierung aus CDU und FDP nicht wie in den Bereichen Ehrenamt, zivilgesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement Vorsorge getroffen hat, werden wichtige Ansätze lediglich überrollt oder sogar gekürzt. Statt dessen werden Mittel für die Staatskanzlei aufgestockt um möglichst komfortabel auch durch die Zeiten von Inflation und multiplen Krisen zu kommen. Die FDP-Fraktion lehnt den Haushaltsplan der Koalition daher ab.


 
Lesen Sie hier meine vollständige Rede.

Plenarrede zum Antrag „Opferrechte stärken: Koordinierung schaffen und Aufarbeitung von Missbrauchstaten unabhängig und ohne Einflussnahme ermöglichen!“ vom 24.11.2022

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24.11.2022 - Sexueller Missbrauch ist eine schwere Straftat, die es seitens der Strafverfolgungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip mit aller Konsequenz zu ahnden gilt. Er findet größtenteils im nahen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen statt, dort, wo sie Vertrauen aufbauen. In der öffentlichen Diskussion um die Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle dominiert seit mehreren Jahren der defizitäre Umgang der katholischen Kirche mit der Aufklärung von Fällen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext. Immer wieder wird völlig zurecht formuliert, dass den Kirchen die Aufarbeitung der massenhaft in ihren Zuständigkeitsbereichen begangenen Taten sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht allein überlassen bleiben dürfe.
 
Die FDP-Fraktion unterstützt im Grundsatz das Anliegen des Antrags. Die schrecklichen Taten müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaats aufgeklärt werden, auch wenn sie verjährt oder wegen Todes der Beschuldigten strafrechtlich nicht mehr verfolgbar sind. Denn es geht um den Respekt vor den Betroffenen und die Verhinderung zukünftiger Straftaten. Einzelne Forderungen des Antrags bedürfen allerdings noch einer vertieften rechtswissenschaftlichen Betrachtung.
 
Lesen Sie hier meine vollständige Rede.

Plenarede zur Einbringung des Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 – GFG 2023 vom 02.11.2022

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02.11.2022 - Die FDP steht für das kommunalpolitische Leitbild einer offenen Bürgergesellschaft, die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in größtmöglicher Selbstständigkeit und Eigenverantwortung wahrnimmt. Wir sehen uns als Partner der Kommunen. Was vor Ort in Eigenregie gut und effektiv erledigt werden kann, muss von Seiten des Landes weder selbst ausgeführt noch vorgeschrieben werden. Grundvoraussetzung hierfür ist eine transparente und verlässliche sowie auskömmliche Finanzausstattung unserer Kommunen.

 

Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz wird festgelegt, dass die Kommunen mit 23 Prozent an dem Anteil des Landes an den Gemeinschaftssteuern beteiligt werden. Zudem werden die Kommunen mit über 57 Prozent an den Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. 

 

Seit 2017 waren die Kommunen trotz Coronakrise finanziell auf einem guten Weg. Obgleich der zu erwartenden Steuermehreinnahmen für 2023 ist bereits absehbar, dass die durch die multiplen Krisen entstehenden höheren Aufwendungen der Kommunen nicht kompensiert werden können. Auch die Erhöhung der Verbundmasse im GFG 2023 um 8,27% auf 15,2 Milliarden Euro kann die Belastungen der Gemeinden nicht annähernd ausgleichen. Die Kaufkraft der Verbundmasse wird durch eine NRW-Inflationsrate von 11 %  (IT.NRW im Oktober 2022) in 2023 eher sinken statt steigen.

 

Die Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 findet am 18. November 2022 statt. Lesen Sie hier meine vollständige Rede zur 1. Lesung.