Plenarrede zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags

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Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags abgelehnt.


Grundsätzlich sind wir davon überzeugt, dass nur ein legales Glücksspielangebot, das maßvoll reguliert ist, das illegale Glücksspiel sicher eindämmen kann. Insbesondere aus Gründen des Spielerschutzes ist die Politik daher gehalten, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss hat jedoch gezeigt, dass der Entwurf diverse Mängel in der Rechtssetzung aufweist, die ich in meiner Plenarrede aufgeführt habe. 


Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum AfD-Antrag zur Verkleinerung des Landtags

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Die AfD warnt vor einem XXL-Landtag und hat deswegen einen Antrag gestellt, der dafür sorgen soll, dass es nicht zu einem Anwachsen des Landtags aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten kommt. Daher schlägt sie in ihrem Antrag vor, die Ausgangsgröße für die Berechnung der Sitzzahl von 181 auf 129 zu verringern und die Anzahl der Wahlkreise entsprechend des Systems bei der Bundestagswahl auf 64 zu verringern.

Der Vorschlag der AfD stellt sich dabei selbst ein Bein. Wie die Anhörung von Sachverständigen gezeigt hat, die wir im Fachausschuss durchgeführt haben, ist eine Reduktion der Wahlkreise durchaus ein probates Mittel, um das Auftreten von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu verhindern. Nordrhein-Westfalen hat im bundesweiten Vergleich mit einem Anteil der Direktmandate an den insgesamt vergebenen Mandaten von über 70 Prozent tatsächlich einen Überschuss. Allerdings verpufft der Effekt gewissermaßen, wenn man zugleich die Ausgangsgröße des Landtags verringert. Diese würde obendrein dazu führen, dass ein Landtagsabgeordneter mehr Leute als ein Bundestagsabgeordneter repräsentiert.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Thema Kommunalfinanzen

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Der scheidende Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Professor Landscheidet hat es in einer Rede auf dem Gemeindekongress am 30. April dieses Jahres auf den Punkt gebracht, indem er hervorhob, dass Sondervermögen, NRW-Plan und Altschuldenhilfe nicht Teil der Lösung, sondern eher Teil des Problems auf dem Gebiet der Kommunalfinanzierung seien. Aus diesem Grund verwundert es kaum, dass sich die Staatskanzlei weigert, das Manuskript der Rede, die Ministerpräsident Wüst zu diesem Thema auf dem Gemeindekongress hielt, bereitzustellen.

In keinem anderen Bundesland geht die Spreizung der Finanzierungssalden zwischen Land und Kommunen so weit auseinander wie in Nordrhein-Westfalen. In einer Gesamtschau der Kennzahlen wird deutlich: Unsere Kommunen sind strukturell unterfinanziert! Schwarz-Grün muss dieses Problem dringend lösen und es zugleich unterlassen, durch immer weitere Zusatzaufgaben die Kommunen durch neue finanzielle Lasten zu erdrücken. 

Die gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Gesetzentwurf der FDP gegen die Einführung einer Verpackungssteuer

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Noch auf ihrem Landesparteitag hat sich die CDU Nordrhein-Westfalen gegen die Einführung einer Verpackungssteuer ausgesprochen. Wie die Anhörung der Sachverständigen zu unserem Gesetzentwurf ergab, der die Einführung einer Verpackungssteuer verhindern soll, fußt die Ablehnung, die der CDU-Parteitag noch kundgetan hat, auf guten Gründen.

Niemand braucht eine Verpackungssteuer, die bei hohem bürokratischen Aufwand zu absurden Ergebnissen im Einzelfall führt, die dem Bürger nicht vermittelbar sind. Überdies gibt es bereits einige Beispiele aus der Praxis, in denen es hinsichtlich der von Befürwortern der Verpackungssteuer versprochenen positiven Effekte zu ernüchternden Ergebnissen gekommen ist.

Es bleibt spannend, ob sich die zuständigen Minister aus den von der CDU geführten Ministerien an den erwähnten Parteitagsbeschluss erinnern, wenn eine Kommune eine Verpackungssteuer einführen möchte und somit ihre Genehmigung erforderlich ist.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

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Art und Struktur eines Haushalts sind in der Politik ganz entscheidende und zugleich unterschätzte Aspekte in puncto Kontrolle der Regierung durch die Opposition.

Mit ihrem nun vorgelegten Gesetzentwurf geht die Landesregierung in die Hinsicht einen Rückschritt. Es soll nun keine Umstellung hin zu einem Produkthaushalt erfolgen. Auch von Fortentwicklungen hin zu einem Konzernhaushalt soll abgesehen werden. Dabei wurde gerade das noch in ihrem Koalitionsvertrag durch die Landesregierung festgeschrieben. Fortschritte in diesem Bereich wären allerdings kämen allerdings nicht nur der Transparenz des Regierungshandelns zu Gute, sondern sind auch hilfreich, um die Verwaltung steuerbarer und flexibler zu machen. 

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum FDP-Gesetzentwurf zum Normenkontrollrat

Bürokratie ist grundsätzlich notwendig, damit Staat, Wirtschaft und Gesellschaft funktionieren. Sie verursacht jedoch erhebliche Kosten und Zeitaufwand für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Die zunehmenden Belastungen gefährden den Standort Deutschland, erzeugen Unzufriedenheit und überfordern eine personell schrumpfende Verwaltung.

Ziel ist weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Fokus auf das Wesentliche. Zwar gibt es einzelne Initiativen der Landesregierung, doch es fehlt eine dauerhafte, systematische Struktur für nachhaltigen Bürokratieabbau. Zudem werden Vorschriften bisher nur eingeschränkt geprüft, meist ohne Berücksichtigung von Bürgern und Verwaltung.

Der Gesetzentwurf schafft mit einem Normenkontrollrat ein unabhängiges Gremium, das Regelungen auf Bürokratiekosten und Praxistauglichkeit prüft – sowohl neue als auch bestehende Vorschriften. Er bewertet nicht politische Ziele, sondern die konkreten Auswirkungen im Alltag und macht Vorschläge zur Vereinfachung, Digitalisierung und besseren Umsetzbarkeit.

Ein solches Instrument ist bewährt: Auf Bundesebene und in mehreren Ländern existieren bereits Normenkontrollräte. Bürokratieabbau ist dabei keine parteipolitische, sondern eine staatspolitische Aufgabe.

Zusätzlich wird die Clearingstelle Mittelstand gestärkt, die bisher zu selten genutzt wurde. Künftig kann sie selbst Prüfungen anstoßen und stärker die Perspektive der Wirtschaft einbringen.

Gemeinsam sorgen Normenkontrollrat und Clearingstelle für einen systematischen Bürokratieabbau und entlasten Staat, Wirtschaft und Bürger.
Die gesamte Rede können Sie hier einsehen. Den Gesetzentwurf finden Sie hier

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Plenarrede zum Antrag der AfD zur Bekämpfung von illegalem Glücksspiel

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Auf Basis einer Stellungnahme eines Sachverständigen zu einer Anhörung im Innenausschuss zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag hat die AfD einen Forderungskatalog zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels erstellt.

Der von der AfD vorgelegte Antrag reiht sich allerdings nahtlos in die immer weiter wachsende Sammlung von AfD-Anträgen ein, die schlicht ohne den nötigen Sachverstand ausgearbeitet sind. Die AfD möchte zum Beispiel die strafrechtliche Verfolgung illegaler Glücksspielangebot der Polizei zuweisen. Allerdings ist die Polizei ohnehin schon hierfür zuständig. Auch wird im Antrag fälschlicherweise behauptet, die kommunalen Ordnungsbehörden seien allein für die Verfolgung illegalen Glücksspiel zuständig. Völlig ignoriert wird zudem ein Bericht des LKA aus dem vergangenen Jahr, der offenlegte, dass es beim LKA an vielen Stellen aufgrund von Mängeln in der Ausstattung oder hinsichtlich ausreichend geschultem Personal Defizite bei der Bekämpfung von illegalem Glücksspiel gibt. Welchen positiven Effekt soll der Wechsel der Zuständigkeit bringen, wenn die Vollzugsdefizite fortbestehen?

Gerade aus liberaler Sicht bedauerlich ist, dass der Ansatz, illegales Glücksspiel mit legalen Angeboten durch die Kräfte des freien Marktes zu bekämpfen, keine Berücksichtigung im Fragenkatalog gefunden hat. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie legt hingegen nahe, dass genau dies ein Baustein ist, um illegales Glücksspiel wirksam zu bekämpfen.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zur Themenfindung für den Bürgerrat

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Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen haben wir aus darauf verständigt, dass der erste Bürgerrat das Thema Künstliche Intelligenz in Bereichen der Daseinsvorsorge, insbesondere der Pflege, behandeln wird. Künstliche Intelligenz ist zweifelsohne das Zukunftsthema schlechthin. Auch im Bereich der Daseinsvorsorge kann sie helfen, den Herausforderungen gerecht zu werden, die sich im Bereich der Pflege stellen. Entscheidend ist allerdings, den Prozess so aufzuziehen, dass pflegebedürftige Menschen so mitgenommen werden, dass man ihren Bedürfnissen gerecht wird. Die Qualität der Pflege ist entscheidend.

Über all diese Fragen wird sich der Bürgerrat Gedanken machen und unterstützt von Sachverständigen eine zusätzliche Perspektive zu Tage führen, die der Landtag für etwaige Beratungen fruchtbar machen kann. Dabei ist klar: der Bürgerrat ist kein Parallelparlament zum Landtag. Der Landtag allein ist die demokratische legitimierte Volksvertretung, die letztlich entscheidet, ob und wie Rechtsfolgen gesetzt werden.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Antrag der Regierungsfraktionen zum Thema Ehrenamt

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In einem gemeinsamen Antrag haben sich die Fraktionen von CDU und Grünen dafür ausgesprochen, das Ehrenamt zu stärken, indem das Programm und Konzept der Ehrenamtskarte aufgewertet, ausgeweitet und vor allem einer breiteren Masse bekannt gemacht wird.

Die Ehrenamtskarte ist ein seit 2008 bestehendes Programm, bei dem ehrenamtlich engagierte Menschen über die Ehrenamtskarte diverse Vergünstigungen bei verschiedenen Einrichtungen erhalten können.

In meiner Plenarrede habe ich mich für diese Maßnahme zur Stärkung des Ehrenamts ausgesprochen und zugleich betont, dass eine inhaltliche Präzisierung der geplanten Vorhaben nötig ist, damit die Aufwertung der Ehrenamtskarte gelingen kann.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Protokollrede zur Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen dem Land NRW und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden

Bedauerlicherweise hat sich die Bedrohungslage für jüdische Gemeinden insbesondere seit den Anschlägen der Hamas vom 7. Oktober intensiviert. Daher ist es richtig, dass das Land in der Vergangenheit über Zusatzvereinbarungen den jüdischen Gemeinden gesonderte Mittel für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bereitgestellt hat. Mit der nun beschlossenen Zusatzvereinbarung ist die Grundlage dafür geschaffen, dass entsprechende Mittel auch im Jahr 2026 bereitstehen.

Die gesamte Protokollrede können Sie hier nachlesen.  

Plenarrede zur Senkung des Wahlalters für Landtagswahlen auf 16 Jahre

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Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen haben wir beschlossen, die Landesverfassung zu ändern, damit zukünftig eine Teilnahme an Landtagswahlen schon mit einem Alter von 16 Jahren möglich ist. Nicht davon betroffen ist das passive Wahlrecht.

Für die Absenkung des Wahlalters sprechen diverse gute Argumente. Ganz besonders hervorzuheben ist demografische Entwicklung in Deutschland. In meiner Plenarrede habe ich aufgezeigt, wie die Alterung unserer Gesellschaft über die vergangenen Jahrzehnte hinweg dazu geführt hat, dass der Anteil junger Menschen an der Gruppe der Wahlberechtigten immer weiter gesunken ist. Mit der Senkung des Wahlalters kann diesbezüglich Abhilfe geschaffen werden.

Für weitere Einzelheiten verweise ich auf meine Plenarrede

Plenarrede zum Einzelplan 08 und zum GFG 2026

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Die strukturelle Unterfinanzierung ist ein Problem, dass unsere Kommunen schwer trifft. Es wäre Aufgabe der Landesregierung, hier gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Stattdessen werden die Kommunen durch Ministerin Scharrenbach schlicht dazu aufgefordert zu sparen. Diesen Maßstab sollte die Landesregierung an ihren eigenen Haushalt anlegen. Wir haben den Einzelplan 08 und das GFG 2026 daher abgelehnt. 

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zur Errichtung eines Yad Vashem Education Centers in NRW

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Es ist wichtig und richtig, dass sich Nordrhein-Westfalen dafür stark macht, dass das erste Yad Vashem Education Center außerhalb Israels nach Nordrhein-Westfalen kommt. Vor dem Hintergrund unserer Geschichte sowie mit Blick auf die sich insbesondere seit dem 7. Oktober 2023 ausweitende Problematik des Antisemitismus ginge mit der Errichtung eines Yad Vashem Education Centers eine positive Signalwirkung für das jüdische Leben in ganz Deutschland einher. In meiner Plenarrede habe ich insbesondere auf diesen Aspekt hingewiesen und hervorgehoben, welche Vorzüge Nordrhein-Westfallen im speziellen als Standort für eine solche Einrichtung bieten würde.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum Landeshaushalt 2026 hinsichtlich der Ausgaben der Staatskanzlei

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Die angespannte Finanzlage des Landes erfordert strikte Disziplin beim Haushalten. Für die schwarz-grüne Landesregierung ist die Finanzpolitik allerdings bloße Kommunikationsdisziplin. Das wird am Haushalt des Ministerpräsidenten, dem Einzelplan 02, besonders deutlich. In meiner Plenarrede habe ich dies am Beispiel des Fahrdienstes und der Miete des Landeshauses verdeutlicht. Seriöse Haushaltspolitik verlangt zumindest eine gewisse Kongruenz zwischen der Öffentlichkeitsarbeit und dem tatsächlichen Handeln.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum Thema Ehrenamt

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Das Ehrenamt trägt in vielen Bereichen unser Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen. Berechtigt ist daher die Sorge der antragstellenden Fraktionen vor einer Überlastung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. Die Wertschätzung für das Ehrenamt teilen wir als FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich. 

Die vorgeschlagene Förderung zur Sanierung von Vereinsgebäuden aus Mitteln geht jedoch am Ziel vorbei. Anstatt die dafür vorgesehenen Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz zu verwenden, werden die Mittel zur Heimatförderung de facto zweckentfremdet. Gleiches gilt für die Unterstützung von Vereinen bei der Entrichtung von GEMA-Gebühren, die bspw. im Rahmen von Musiknutzung bei Veranstaltungen anfallen können. Der effizienteste Lösungsweg wäre, nach dem Vorbild anderer Bundesländer einen Rahmenvertrag mit der GEMA zu schließen. Dieser Vorschlag wurde jedoch bedauerlicherweise von CDU und Grünen noch im vergangenen Dezember im Landtag abgelehnt. Beide Beispiele zeigen: Ministerin Scharrenbach verfügt über keinen klaren Plan zur Ausgabe der gestiegenen Mittel im Bereich der Heimatförderung.

Die gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zur Landeszentrale für politische Bildung

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Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen möchte wir als FDP-Landtagsfraktion die Landeszentrale für politische Bildung aufwerten. Die Landeszentrale soll zukünftig nicht mehr als Gruppe in einem Ministerium Teil des hierarchischen Verwaltungsaufbaus sein, sondern durch eine Ansiedlung beim Landtag unabhängig und weisungsfrei arbeiten können. Daneben wollen wir ein Kuratorium einrichten, was - besetzt mit Vertretern aus Politik und dem Bereich der politischen Bildung - als Aufsichtsgremium für die Landeszentrale fungiert.  Insgesamt wird die Landeszentrale so im bundesweiten Vergleich wieder wettbewerbsfähig gemacht und im Hinblick auf die vielen Herausforderungen, denen sich unsere Demokratie gegenübersieht, zukunftsfähig aufgestellt.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Protokollrede zum Staatsvertrags der Länder über die Zentralstelle für Sicherheitstechnik

Die ZLS leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Bürokratie, in dem sie im Bereich der Sicherheitstechnik durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit Beschaffungsprozesse erheblich vereinfacht hat. Durch die Änderung des Staatsvertrags über die ZLS bekommt diese neue Aufgabenbereiche zugewiesen und erhält ein angepasstes Konzept zur Finanzierung.

Meine Protokollrede zum Thema können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum SPD-Antrag zur Durchsetzung von Transparenz- und Dokumentationspflichten gegenüber der Landesreierung

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Die SPD-Fraktion hat in einem Antrag auf ein Urteil des EuGH vom 14. Mai Bezug genommen, in dem dieser eine Entscheidung der EU-Kommission, die einen Antrag auf Zugang zu bestimmten Textnachrichten der Kommissionspräsidenten ablehnte, für nichtig erklärte. Außerdem stellte er Maßgaben auf, mit denen ein Aushöhlen des Rechts auf Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz von Organen wie der EU-Kommission befinden, durch das Nichtregistrieren von Unterlagen zu ihren Tätigkeiten verhindert werden soll.

Die SPD-Fraktion hat daher beantragt, entsprechende Maßgaben auf die Arbeit des Landesregierung zur übertragen. Dieses berechtigte Anliegen begründet die SPD an einigen Stellen jedoch rechtlich unsauber. Insbesondere unterbleibt eine Auseinandersetzung mit der nationalen Rechtslage. Im Ergebnis bleibt so offen, wo genau die Forderungen der SPD ansetzen. 

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zur Senkung des Wahlalters

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Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen haben wir uns als FDP-Landtagsfraktion zusammengetan und einen Gesetzentwurf zur Herabsenkung des Wahlalters für Landtagswahlen auf 16 Jahre eingebracht.

Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe für junge Menschen am demokratischen Willensbildungsprozess. Bereits bei Kommunal- und Europawahlen liegt das Wahlalter bei 16. In sieben anderen Bundesländern ist das Wahlalter 16 für die Landtagswahlen bereits Realität. Von einem Experiment oder dergleichen kann daher keine Rede sein. Junge Menschen treffen - auch wenn sie mit 16 Jahren noch nicht volljährig sind - im Hinblick auf ihre Ausbildung und ihren Beruf wichtige Entscheidungen für ihre Zukunft. Daher sollten sie zukünftig auch bei Landtagswahlen die Möglichkeit haben, den politischen Prozess mitzugestalten, in dem die Rahmenbedingungen für unser Zusammenleben gesetzt werden.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zu Livestreams von Ratssitzungen

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Mit ihrem Antrag zu Livestreams von Ratssitzungen bleibt die AfD erneut fundierte parlamentarische Arbeit schuldig. Der Antrag, bei dem es sich um eine beinahe wortlautgetreue Kopie eines Antrags aus der 17. Wahlperiode handelt, ignoriert die Argumente aus der damaligen Debatte sowie die mittlerweile geänderte Rechtslage.

Diverse Streamingangebote werden bereits wieder zurückgefahren, weil es am Interesse der Bürgerinnen und Bürger fehlt. Überdies ist der § 48 Absatz 4 Satz 2 der Gemeindeordnung, der die rechtliche Grundlage für entsprechende Film- und Tonaufnahmen bildet, unter Gesichtspunkten des Datenschutzes nicht unumstritten. Selbstverständlich fehlt es dem Antrag auch an einer nötigen Regelung der Kostenfrage, die allerdings erforderlich wäre, wenn man Kommunen zu einer zusätzlichen Leistung verpflichten würde.

In seiner Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits aufgezeigt, dass Kommunalpolitiker als Politiker im Ehrenamt in Bezug auf Aufzeichnungen und Mitschnitte besonders schutzwürdig sind. Hemmungen vor Wortbeiträgen sollen so gezielt abgebaut werden. Jedenfalls wird klar, dass eine Entscheidungen für oder gegen Livestreams in Anbetracht der diversen Bedenken am besten vor Ort durch die betroffenen Kommunalpolitiker getroffen werden sollte. 

Die gesamte Plenarrede finden Sie hier

Plenarrede zum Thema Verpackungssteuer

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In vielen Kommunen landesweit wird die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer diskutiert. Sie soll zugunsten des Umweltschutzes Müll vermeiden und als Nebeneffekt die Kassen der nordrhein-westfälischen Kommunen füllen.

In meiner Plenarrede habe ich daher aufgezeigt, dass eine Verpackungssteuer wohl für viele Kommunen einer wirtschaftliches Nullsummenspiel sein dürfte und eine Reduzierung der Müllmenge in der Stadt Tübingen, wo es bereits eine Verpackungssteuer gibt, nicht zu beobachten war. Letztlich würde daher lediglich ein Schaden für den Wirtschaftsstandort bleiben. Es liegt daher an der CDU sich entsprechend dem auf dem Landesparteitag geäußerten Willen gegen den grünen Koalitionspartner durchzusetzen, um die Einführung kommunaler Verpackungssteuern zu unterbinden. 

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Plenarrede zur Kommunalquote

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Als der Deutsche Bundestag der 20. Wahlperiode noch im März nach der Bundestagswahl die Schuldenbremse geschliffen hat, war es die FDP, die Ansatz und Verfahren kritisiert hat.

Nimmt man neue Schulden auf, so ist zumindest zu erwarten, dass die Verteilung und der Einsatz der Mittel im Einklang mit dem Zweck verläuft, zu dem man ursprünglich neue Schulden aufgenommen hat. Die SPD-Landtagsfraktion befasste sich daher mit der Frage, wie groß der Anteil der Kommunen von dem Geld, das Nordrhein-Westfalen aufgrund der neuen Schulden erhält, sein soll. Sie fordert eine Quote von sage und schreibe 80 Prozent sowie eine Verteilung der Mittel nach dem allgemeinen Finanzbedarf auf die Kommunen.

Im Endeffekt handelt es sich hierbei um Politik für die SPD-Hochburgen, in denen der Finanzbedarf besonders hoch ist. Effizienter wäre eine Verteilung nach Einwohnergröße und Fläche, damit die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie für ihren Zweck, die Stärkung der kommunalen Infrastruktur, gebraucht werden. 

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Plenarrede zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2026

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Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden verzeichneten 2024 mit rund 7 Milliarden Euro das Bislang höchste Defizit ihrer Geschichte. Nur noch 16 von 430 Kommunen hatten 2024 noch einen ausgeglichenen Haushalt.

Auf wegweisende Lösungen durch die schwarz-grüne Landesregierung wartet man jedoch vergebens. Insbesondere die Sozialleistungen stellen zunehmend eine erdrückende
finanzielle Last dar. In meiner Plenarrede zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 habe ich daher deutlich gemacht, dass eine Fortschreibung des stauts quo der aktuellen Situation nicht gerecht wird.

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Plenarrede zur Landeszentrale für politische Bildung

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In einem gemeinsam Gesetzentwurf mit CDU, SPD und Grünen haben wir uns mit der Frage auseinandergesetzt, wie wir unsere Landeszentrale für politische Bildung stärken und unabhängiger machen können.

Politische Bildung hat in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition. Die Landeszentrale für politische Bildung war mit ihrer Vorläuferorganisation die erste ihrer Art. Über die Jahre hinweg sind allerdings wichtige Fortschritte im organisatorischen Bereich ausgeblieben. Andere Bundesländer haben ihre Landeszentrale aus dem zuständigen Ministerium herausgelöst und beim Landtag selbst angesiedelt. Das gibt der Landeszentrale die Möglichkeit, frei vom hierarchischen Verwaltungsaufbau eines Ministeriums Bildungsarbeit betreiben zu können. Auch fehlt der Landeszentrale in Nordrhein-Westfalen ein Aufsichtsgremium, das parteiübergreifend mit Vertretern aus der Politik und der politischen Bildung die Arbeit der Landeszentrale im Blick behält.

Mit dem Gesetzentwurf möchten wir an diesen und weiteren Stellen ansetzen, um die Landeszentrale für politische Bildung im bundesweiten Vergleich wieder in eine Vorreiterstellung zu bringen. Gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie unter Druck steht, kommt es auf gute politische Bildungsangebote entscheidend an. 

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Plenarrede zum Thema Abschiebungshaft

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Die Durchsetzung der Ausreisepflicht von Menschen ohne Schutzbedürfnis bzw. Bleiberecht ist essenziell, um die Akzeptanz für unser Asylsystem zu sichern. Nur so kann es gelingen, der humanitären Verantwortung für die Menschen gerecht zu werden, die unseren Schutz brauchen.

Die Beseitigung der Defizite in Nordrhein-Westfalen in puncto Abschiebehaft ist leider viel zu lange aufgeschoben worden - obwohl dies schon lange hinreichend bekannt sind. Was es vor allem braucht, ist ein strategisches Personalkonzept. Die Landesregierung scheut sich allerdings vor der Erarbeitung eines solchen Konzepts. Stattdessen verlässt man sich auf Notlösungen und personelle Improvisationen. 

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Plenarrede zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

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Das Beratungsverfahren für den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften war extrem kurz. In meiner Plenarrede habe ich mich daher insbesondere auf die Änderungsbedarfe fokussiert.

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Plenarrede zum Altschuldenentlastungsgesetz

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Zweifellos ist es eine gute Sache, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Altschuldenentlastungsgesetz rund 170 Kommunen in Nordrhein-Westfalen entlastet. Das ist angesichts der finanziellen Lage dringend nötig.

Wir als FDP-Fraktion haben dem Gesetzentwurf dennoch nicht zugestimmt, sondern uns enthalten.

Einerseits rettet der Gesetzentwurf die schwarz-grüne Landesregierung lediglich über die verbleibende Zeit der Wahlperiode. Es fehlt an einem nachhaltigen Konzept zur Entlastung der Kommunen. Andererseits lässt der Gesetzentwurf einen generationengerechten Ansatz vermissen. Die Tilgungsdauer für die Maßnahmen zur Altschuldenlösung ist von den im Juni 2024 angedachten 30 Jahren nun auf etwa 77 Jahre angewachsen. In dieser Wahlperiode stellt die Landesregierung 750 Millionen Euro zur Verfügung. Was nach einem großen Schritt klingt, ist in Wahrheit nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man bedenkt, dass die Kommunen allein im Jahr 2024 ein Finanzdefizit von 6 Milliarden Euro hatten. Hinzu kommt, dass die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren keinerlei Informationen darüber, wie sich die geplante Altschuldenlösung des Bundes auf die des Landes auswirkt, preisgab.

Zutreffend kann nicht mehr von einer Altschuldenlösung, sondern nur von einer Altschuldenhilfe die Rede sein.

Die gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Thema Gewerbesteuer

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Plenarrede zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses "Luxus-Schleuser" 

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Plenarrede zur Aktuellen Stunde zum RIAS-Jahresbericht

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Plenarrede zum Kommunalwahlgesetz

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Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen

Plenarrede zum Feiertagsgesetz

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Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften

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Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der an verschiedenen Ebenen der kommunalen Verfasstheit ansetzt, weist Licht und Schatten auf.

Positiv hervorzuheben ist insbesondere die Ermöglichung von interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder bei Aufgabenübernahmen vom Kreis jenseits benachbarter Kommunen und die Ermöglichung von digitalen Abstimmungssystemen für geheime Abstimmungen in den Kommunalvertretungen.

Allerdings erscheinen manche Maßnahmen fragwürdig. Besonders zu kritisieren ist die geplante Heraufsetzung der Mindestfraktionsstärke für kommunale Vertretungen. Dies stellt - neben einer Schwächung der Partizipationsmöglichkeiten kleinerer Parteien und Wählergruppen - womöglich sogar einen Eingriff in die Organisationshoheit der Kommunen dar, wie eine Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg nahelegt.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Altschuldenentlastungsgesetz

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Lange warten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nun schon auf eine Altschuldenlösung. Passiert ist bisher nichts. Nun spricht Ministerin Scharrenbach (CDU) davon, dass in Sachen Altschuldenlösung ein Meilenstein für die Kommunen erreicht worden sei.

Dass das an der Realität vorbeigeht zeigt allein schon die Tatsache, dass die Kommunen nicht mehr von einer Altschuldenlösung, sondern von einer Altschuldenhilfe sprechen. Maximal 750 Millionen Euro wird die Landesregierung in dieser Wahlperiode für eine Altschuldenlösung aufwenden. Allein 2024 Betrug jedoch das Finanzierungsdefizit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen 6,8 Milliarden Euro. Von Maßnahmen der Bundesregierung, die nun im Rahmen einer Altschuldenlösung ergriffen werden sollen, profitiert Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den anderen Bundesländern erheblich weniger.

Wir werden das Gesetzgebungsverfahren rund um das Altschuldenentlastungsgesetz weiterhin kritisch begleiten.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Demokratiebericht

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Wir stärken die Demokratie durch den Demokratiebericht!

14 % der 19- bis 29-Jährigen sind unter bestimmten Umständen der Einführung einer Diktatur gegenüber nicht abgeneigt. Demokratie lebt von der aktiven
Beteiligung der Menschen und dem Vertrauen in ihre Institutionen. Genau aus diesem Grund dürfen wir es nicht tatenlos hinnehmen, wenn Menschen zunehmend
die Demokratie als solche in Frage stellen.

Ein wichtiges Instrument, um das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur Demokratie zu
dokumentieren, ist der Demokratiebericht. Er wird durch die Landesregierung und erstellt und erscheint seit 2019. Um die Qualität des Demokratieberichts zu heben, ist die Änderung auf einen zweijährigen
Vorlagerhytmus richtig. So bleibt genug Zeit für eine umfangreiche Erhebung der Daten sowie für die Erstellung des Berichts. 

Plenarrede zum SPD-Antrag zu einem Antidiskriminierungsgesetz

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Wir als FDP-Fraktion lehnen den Antrag der SPD für ein Antidiskriminierungsgesetz ab!

Die SPD möchte neben der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene erreichen, dass durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes u.a. die Möglichkeit einer Verbandsklage auf diesem Gebiet geschaffen. Auch drängt sie auf der Bundesebene auf eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Das Problem: Der Antrag vernachlässigt, dass Diskriminierungsverbote häufig in Konflikt mit der Privatautonomie, aus der unter anderem die Vertragsfreiheit folgt, stehen. Ob es weitergehende Regelungen braucht, muss genau abgewogen werden.

Schon jetzt tut der deutsche Gesetzgeber im zivilrechtlichen Bereich der Diskriminierungsbekämpfung mehr als er eigentlich auf Grund von europarechtlichen Vorgaben müsste. Andersherum gilt für die Bereiche, in denen der Gesetzgeber hinter den Vorgaben des Europarechts zurückbleibt, dass es zuletzt 2010 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik gegeben hat. Warum genau es also eine (zusätzliche) Regelung durch Landesrecht bräuchte, begründet der Antrag nicht nachvollziehbar.

Auch in den Detailfragen überzeugt der Antrag nicht. Das geforderte Verbandsklagerecht geht im Ergebnis an den Interessen der Betroffenen vorbei. Nur dort, wo Interesse eines Betroffenen an einer Klage besteht, braucht es Möglichkeiten des Rechtsschutzes. 

Die gesamte Plenarrede finden sie hier.

Plenarrede zum Thema Bürgerbeteiligungen

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Wir als FDP-Fraktion haben uns im Landtag dafür eingesetzt, dass Kernelemente direkter Demokratie, wie zum Beispiel Volksinitiativen und Volksbegehren auf Landesebene oder auch Einwohneranträge und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene nicht nur per Unterschrift, sondern auch digital unterstützt werden können. 

Unser Gesetzentwurf setzt dabei an drei Punkten an:

  • Stärkung der politischen Teilhabe. Direkte Demokratie sollte nicht abhängig von äußeren Umständen, wie zum Beispiel Extremwetterstiuationen sein.  
  • Einsparung von Kosten in der Verwaltung. Es kann nicht sein, dass in der Verwaltung durch die Prüfung von Unterschriften im Übermaß Ressourcen gebunden werden. So kostet die Prüfung von 100 analogen Unterschriften bis zu 150 Minuten an Arbeitsaufwand.    
  • Mehr Akzeptanz für politische Entscheidungsprozesse in der Bevölkerung. An vielen Stellen ist zunehmend Politikverdrossenheit zu beobachten. Dem müssen wir entgegenwirken, indem wir die Bürgerinnen und Bürger stärker einbeziehen. 


Die gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen. 





Plenarrede zum Thema GEMA-Gebühren

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Musik verbindet Menschen. Gerade jetzt in der Weihnachtszeit gehört Musik zu den vielen Veranstaltungen dazu, die die Weihnachtszeit zu dem machen, was sie ist. Nicht jede dieser Veranstaltungen ist aus einem kommerziellen Interesse organisiert. So sind es vielerorts Ehrenamtler, die Weihnachtsmärkte und -feiern organisieren. 

Dabei gilt, dass immer dann, wenn eine Veranstaltung öffentlich ist, für die Musiknutzung GEMA-Gebühren anfallen können. Dabei gilt für uns als FDP-Fraktion, dass wir hinter dem berechtigten Interesse der Künstlerinnen und Künstler stehen, die von ihrem musikalischen Werk leben wollen. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass die GEMA-Gebühren ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen hinsichtlich Kosten und Bürokratie so sehr belasten, dass sie nicht mehr durchführbar sind. 

Wir haben daher einem Antrag der SPD-Fraktion, der vorsieht, dass das Land in Verhandlungen mit der GEMA über die Vereinbarung eines Rahmenvertrags einsteigt, zugestimmt. Andere Bundesländer haben hiermit bereits gute Erfahrungen gemacht. NRW sollte hier aufschließen!

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Einzelplan 02

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Die Haushaltslage unseres Landes ist angespannt. Da ist es richtig, dass Ministerpräsident Wüst ankündigt, den Rotstift auch bei sich anzusetzen.  Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass die geplanten Kürzungen eigentlich nur marginal ausfallen. Geschickt versucht man, indem man Mehrausgaben einfach über die sog. Verstärkungstitel bestreitet, sich an der Öffentlichkeit vorbei vor echten Sparmaßnahmen zu drücken. Wir als FDP-Fraktion setzen uns dafür ein, dass die Landesregierung die von Minister Liminski angekündigte "Leistungskonzentration" auch tatsächlich vornimmt und haben daher Anträge zur Streichung der Verstärkungstitel gestellt!


Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Verfassungsgerichtshof

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Durch verschiedene Entscheidungen hat der Landtag richtigerweise eine Verselbstständigung des Verfassungsgerichtshof vom Oberverwaltungsgericht Münster vorangetrieben.  👨‍⚖️

Finaler Schritt um diese Verselbstständigung zu realisieren ist ein angemessener Sitz für den derzeit in einer Übergangslösung untergebrachten Verfassungsgerichtshof. Allerdings wird die Umsetzung bis 2027 andauern. Daher ist es eine gute Entscheidung, dem erhöhten Aufwand für die Präsidentin weiterhin durch eine Verlängerung der Übergangsregelung über die Entschädigung der Präsidentin Rechnung zu tragen.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.  

Plenarrede zu den Ergebnissen der Großen Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Selbstbewirtschaftungsmittel

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Die Kenntnis des Landtags über den Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln ist wichtig, um zu verhindern, dass parlamentarische Kontrollrechte nicht umgangen werden. Um einen Überblick über das derzeitige Ausmaß der Lage zu erhalten, haben wir als FDP-Fraktion eine Große Anfrage zur Sache gestellt.

Die Antwort auf die Große Anfrage hat dabei gezeigt, dass - trotz der vom Finanzminister veranlassten Rückübertragungen - ein Potential für Rückübertragungen von Selbstbewirtschaftungsmitteln im dreistelligen Millionenbereich besteht. 

Die Landesregierung will wohl lieber die strukturellen Defizite ihres Haushalts kaschieren und macht daher von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.



Für die Zukunft muss klar sein: Es braucht Transparenz in der Haushaltspolitik, damit das Parlament seine Kontrollbefugnisse sinnvoll wahrnehmen kann. Hierfür werden wir uns als FDP-Fraktion weiter einsetzen. 

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen

Plenarrede zur Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne

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In meiner Plenarrede zur Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne habe ich deutlich gemacht, welche Bedeutung es angesichts aktueller politischer Entwicklungen hat, dass es uns mit den demokratischen Fraktionen im Landtag gelungen ist, die Weichen für die Errichtung der Gedenkstätte zu stellen. Für die Kompromissbereitschaft der beteiligten Akteure möchte ich mich bedanken.

Den über 300.000 Menschen, die im "Stalag" in Kriegsgefangenschaft waren, sind wir die Aufarbeitung dieses Teils des dunkelsten Kapitels der Geschichte unserer Nation schuldig. Ich bin überzeugt, dass die Gedenkstätte hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten wird.

Meine gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zur kirchlichen Vermögensverwaltung

In meiner Plenarrede zum Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens und des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassungen der evangelischen Landeskirchen habe ich deutlich gemacht, dass die kirchliche Vermögensverwaltung Gegenstand des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften in eigenen Angelegenheiten aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Absatz 3 Satz 1 WRV ist, und die Gesetze, spätestens nachdem die Kirchen deren Aufhebung beantragt haben, verfassungswidrig und deklaratorisch aufzuheben sind.

Einzelheiten können Sie in meiner gesamten Plenarrede nachlesen. 

Plenarrede zum AfD-Antrag anlässlich des 9. Oktobers 1989

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In meiner Plenarrede zum AfD-Antrag  „Wendepunkt 9. Oktober 1989 – 35 Jahre danach: Die parlamentarische Demokratie bewahren und die vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte der Bürger respektieren!“ habe ich aufgezeigt, wie die AfD versucht, die historische Leistung der Ostdeutschen während der friedlichen Revolution von 1989 für ihre Zwecke zu missbrauchen. Von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten bis hin zur Verklärung der des Zensurverbots aus Art. 5 Absatz 1 Satz 3 GG umfasst der Antrag die altbekannten Mittel der AfD, mit denen man versucht, den politischen Diskurs zu verzerren. 

Die gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Nachtragshaushalt 2024

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Die Landesregierung drückt sich davor, die parlamentarischen Informationsrechte zu wahren!

Konkret hat die Landesregierung unsere Kleine Anfrage zu den ministeriellen Regelungen zur Haushaltskonsolidierung für den Vollzug des laufenden Haushalts und den Sparerlassen ohne nachvollziehbare Begründung vollständig unbeantwortet gelassen und damit unsere verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Nach der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte ist die Regierung allerdings auch zu Teilantworten verpflichtet, wenn eine vollständige Beantwortung der Frage nicht möglich sein sollte.

Meine gesamte Rede können Sie hier nachlesen. 

Plenarrede zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025

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Die finanzielle Lage unser Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor angespannt.  Im Jahr 2023 verzeichneten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in ihren Kernhaushalten ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 2 Milliarden Euro. Fast 50 Kommunen befinden sich mittlerweile in der Haushaltssicherung. 

Dennoch hat Ministerin Scharrenbach einer nachhaltigen Verbesserung der Kommunalfinanzen bereits eine Absage erteilt. Angesichts der Haushaltslage des Landes sei eine Erhöhung des Verbundsatzes nicht vorstellbar. Perfide angesichts der Entwicklung der Zahlen ist dann aber Ihr Vorwurf, die Kommunen redeten sich manchmal selber schlecht.

Ein "Weiter so" wird der aktuellen Lage im Bereich der Kommunalfinanzen jedoch nicht gerecht! Eine Möglichkeit zur Verbesserung wäre es, Förderprogramme abzubauen und die entsprechenden Mittel den Kommunen über das GFG ohne Zweckbindung zukommen zu lassen. Diese und weitere Maßnahmen braucht es, um die finanzielle Lage der nordrhein-westfälischen Kommunen wieder tragfähig zu machen.

Meine gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen!

Plenarrede zur Änderung des Kommunalwahlrechts

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In meiner Plenarrede zur von der Landesregierung angestrebten Änderung des Kommunalwahlrechts habe ich aufgezeigt, welche Schwächen der Gesetzentwurf der Landesregierung hat. Neben der Verrechtlichung politischer Appelle in Form einer Paritätsvorschrift und den geplanten Änderungen hinsichtlich der Wahlkreiseinteilung kritisiere ich insbesondere das neue Sitzzuteilungsverfahren, dass im Ergebnis sperrklauselartig dafür sorgt, dass kleine Parteien Mandate auf kommunaler Ebene zu Gunsten der größeren Parteien einbüßen.

Einzelheiten können Sie hier in meiner Plenarrede nachlesen.

Plenarrede zum Thema Selbstbewirtschaftungsmittel

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Die jüngste Berichterstattung zum Thema Selbstbewirtschaftungsmittel hat gezeigt, dass die Landeshaushaltsordnung dringend geändert werden muss. Es kann nicht sein, dass über die Erhöhung der Bestände an Selbstbewirtschaftungsmitteln dazu führt, dass die Budgethoheit des Parlaments stückweise umgangen wird. Deswegen haben wir uns als FDP-Landtagsfraktion für eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung eingesetzt.

Zur Erklärung: Die Landesregierung kann mit Hilfe von Selbstbewirtschaftungsmitteln u.a. plötzlich auftretende Kosten oder Förderprogramme tragen. Über das Geld kann sie dabei frei verfügen. Selbstbewirtschaftungsmittel gelten ab dem Folgejahr der Veranschlagung als verausgabt. Restbestände können so ins Folgejahr übernommen werden, wodurch große Summen entstehen, die der Kontrolle durch das Parlament entzogen sind.

Die Plenarrede können Sie hier abrufen.

Plenarreden im Rahmen der aktuellen Stunde zum Investitionsstau der Kommunen in NRW

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Die Zahlen des KfW-Kommunalpanels 2024 machen deutlich, wie Ernst die Lage in unseren Kommunen mittlerweile ist. Schätzung des Städte- und Gemeindebunds, die auf Basis des Panels getätigt wurden, gehen von einem Investitionsstau von rund 50 Milliarden Euro aus. Das bedeutet eine Zunahme von rund 10 Milliarden Euro allein innerhalb eines Jahres. Neben finanziellen Fragen spielen auch andere Investitionshemmnisse, wie zum Beispiel die überbordende Bürokratie oder auch der in vielen Branchen herrschende Personalmangel bei diesem Anstieg des Investitionsstaus eine Rolle.

Es braucht daher dringend die von der Landesregierung zugesicherte Altschuldenlösung. Es verwundert daher, dass Ministerpräsident Wüst erneut mit dem Finger nach Berlin zeigt, indem er den Bund auffordert, Mehrheiten für die im Rahmen der Bundesbeteiligung an der Altschuldenlösung nötige Grundgesetzänderung zu organisieren. Viel mehr läge es an Wüst selbst, seine eigenen Parteifreunde zu überzeugen, da es im Bundestag auf die Zustimmung der CDU/CSU sowie im Bundesrat auf die Zustimmung der Länder ankommt, womit seine Partei ebenfalls am Zug ist.

Meinen ersten Redebeitrag zur aktuellen Stunde zu diesem Thema finden Sie hier. Den zweiten Redebeitrag können Sie hier abrufen.


Plenarrede zum AfD-Antrag zum Demokratiefördergesetz

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In meiner Plenarrede zum AfD-Antrag zum Demokratiefördergesetz habe ich deutlich gemacht, dass der vorliegende Antrag inhaltlich am eigentlichen Thema vorbei geht. Statt sich mit den eigentlichen Problemen auseinanderzusetzen, die sich im Zusammenhang mit dem Demokratiefördergesetz stellen, setzt die AfD zu einem Rundumschlag gegen die auf sie bezogene Kritik der letzten Monate an. Die Reaktionen verschiedener AfD-Politiker auf das jüngste Urteil des OVG Münster, das die Zulässigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz bestätigte, machen deutlich, dass nun unter den demokratischen Parteien Arbeit mit- und nicht gegeneinander braucht.

Meine gesamte Rede können sie hier nachlesen.

Protokollrede zum Staatsvertrag zum Versorgungswerk der Steuerberater

In meiner Protokollrede zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen habe ich deutlich gemacht, warum in Reaktion auf die Änderung des Steuerberatungsgesetz 2021 eine Änderung des Staatsvertrags sinnvoll ist.

Plenarrede zum innerkirchlichen Vermögensverwaltungsrecht

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Der von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf soll zwei preußische Gesetze abschaffen, die das innerkirchliche Vermögensverwaltungsrecht regeln. Beide Gesetze stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht dar. 



Mangels staatlicher Regelungsbefugnis sind die preußischen Gesetze durch den Landtag aufzuheben. Es besteht eine verfassungsrechtliche Pflicht, an deren Erfüllung gegenüber den Kirchen keine Bedingung geknüpft werden kann. Nachdem mit dem durch die fünf Diozösen entwickelten Kirchengesetzentwurf unzufriedene Mitglieder der katholischen Kirche die Landtagsabgeordneten in Zuschriften zur Nichtzustimmung zur Aufhebung der preußischen Gesetze aufforderten, bekommt die Tatsache, dass der Gesetzentwurf nicht durch die Landesregierung eingebracht wurde, einen faden Beigeschmack. Schließlich würde eine Nichtzustimmung einen Verstoß des Landtags gegen die Verfassung zur Folge haben.

Die gesamte Rede finden Sie hier.

Plenarrede zum Gesetzentwurf zur Änderung von Art. 23 Abs. 2 der Landesverfassung

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In meiner Plenarrede zu unserem gemeinsamen Gesetzentwurf mit der SPD-Fraktion zur Änderung von Art. 23 Abs. 2 der Landesverfassung habe ich deutlich gemacht, wieso die übermäßige Privilegierung der Kirchen durch die Sicherung des Inhalts der Staatskirchenverträge über die Landesverfassung nicht mehr zeitgemäß ist.

Derzeit enthält Artikel 23 einen Passus, der den demokratisch legitimierten Landesgesetzgeber an einer Vertragsänderung ohne Zustimmung des kirchlichen Partners hindert. Dieser Schutz geht deutlich über den des Inhalts von Staatsverträgen hinaus, bei denen der Landesgesetzgeber schlicht durch die Änderung des einfachen Rechts die Umsetzung abändern kann. Das entstehende Spannungsverhältnis zum Demokratieprinzip wird auch in der Rechtswissenschaft vielfach kritisch gesehen.

Wir sollten daher unbedingt die Chance nutzen, die Landesverfassung nun unabhängig von konkreten Probleme zu ändern, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.

Die gesamte Rede finden Sie hier.

Protokollreden zu den Staatsverträgen zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen und zum Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Meine Protokollreden zu den Staatsverträgen zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen und zum Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen können Sie mit einem Klick auf den Titel abrufen.

Plenarrede zum Gesetzentwurf der AfD zum Thema direkte Demokratie

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In meiner Plenarrede habe ich deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf der AfD das Thema "direkte Demokratie" lediglich zum Deckmantel hat. Die AfD möchte einen verpflichtenden Bürgerentscheid  für den Fall der beabsichtigten Inbetriebnahme einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge vorsehen. Dies jedoch folgt keiner nachvollziehbaren rechtlichen Systematik, sondern greift völlig willkürlich ein rechtspopulistisches Thema auf, von dem sich die AfD Zuspruch verspricht.

Meine gesamte Plenarrede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zur Nutzung von Social Media zur Information über die Europawahl 2024

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Laut aktuellen Zahlen der Bertelsmann Stiftung bringt die Generation der 18- bis 30-jährigen in der Bundesrepublik der EU mehr Vertrauen entgegen als im Durchschnitt anderer Länder. Diese Chance müssen wir im Hinblick auf die bevorstehende Europawahl nutzen. Junge Menschen nutzen überwiegend die gängigen sozialen Netzwerke um sich zu informieren. Deshalb ist es richtig, auch hier ein Angebot seitens der Landeszentrale für politische Bildung zu schaffen, um diese Zielgruppe zu erreichen - zumal bei dieser Europawahl erstmals Menschen bereits ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht innehaben.

Meine gesamte Rede finden Sie hier.

Plenarrede zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz

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Der Entwurf der Landesregierung für ein 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz führt zu keiner Verbesserung der Finanzlage der Kommunen. An vielen Stellen fällt auf, dass noch erheblicher Änderungsbedarf besteht, wie die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalen Praktiker in der Anhörung deutlich gemacht haben. Die zuständige Ministerin Scharrenbach versucht im Ergebnis schlicht - nachdem im Koalitionsvertrag einst im Fall der Fälle eine eigenständige Altschuldenlösung durch das Land versprochen wurde - den Ball an den Bund zurückzuspielen.

Einzelheiten erfahren Sie hier in meiner gesamten Rede.

Plenarrede zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

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Im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung der Straßenausbaubeiträge, haben wir die Chance genutzt, einen Änderungsantrag zu stellen. Zum einen sieht der Änderungsantrag einen Härtefallfonds nach bayerischem Vorbild für Straßenausbaumaßnahmen, die im Zeitraum von 2014 bis 2017 beschlossen worden sind, vorsieht. Gleichzeitig haben wir vorgeschlagen, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu nutzen, um den mit der Erhebung verbundenen Bürokratieaufwand zu schmälern.
Es kann nicht sein, dass die Landesregierung trotz Abschaffung der Beiträge keinen Bürokratieabbau betreibt und so dafür sorgt, dass an dieser Stelle weiterhin 60 Millionen Euro aufgewendet werden.

Meine gesamte Rede finden Sie hier.

Plenarrede zur geplanten Änderung des Kommunalwahlrechts

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Die Landesregierung plant, das Kommunalwahlrecht an verschiedenen Stellen angesichts der 2025 bevorstehenden Kommunalwahl zu ändern. 



Neben sinnvollen Maßnahmen, die der Reaktion auf aktuelle Rechtsprechung oder auch auf neue praktische Erfordernisse dienen, finden sich in dem Entwurf auch wenig geglückte Ansätze. Allen voran die geplante Soll-Vorschrift zur Abgabe geschlechterparitätischer Wahlvorschläge geht fehl. Während eine Ausgestaltung als Pflicht - wie die Praxis aus Thüringen und Brandenburg zeigt - nicht rechtssicher ist, ist die gewählte Form der Aufforderung schlicht wirkungslos. Gesetze sollten nicht mit bloßen Appellen gefüllt werden. 



Wir Freie Demokraten werden uns daher im Ausschuss für die dringend nötigen Anpassungen am Gesetzentwurf einsetzen!

Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum Thema kommunale Demokratie

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Wir als FDP-Fraktion teilen die Ziele, die die Landesregierung mit ihrem Antrag erfolgt. Die Stärkung des kommunalen Ehrenamts ist uns ein wichtiges Anliegen. Verschiedene im Antrag der Landesregierung vorgeschlagene Maßnahmen - allen voran die Erhöhung der Mindestgrößte zur Fraktionsstärke in den kommunalen Vertretungen - können wir jedoch nicht unterstützten. Eine solche Erhöhung lässt außer Acht, dass gerade auf dem Gebiet der Kommunalpolitik viele kleine Wählergruppen aktiv sind, deren Position durch die Erhöhung weniger in den kommunalen Vertretungen zur Geltung kommen könnte. Auch die geforderte Prüfung hinsichtlich einer (begrenzten) Übertragung von Stimmrechten erscheint mir aus verschiedenen Gesichtspunkten problematisch.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.


Plenarrede zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

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Wir Freie Demokraten möchten durch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung erreichen, dass das Kontrollrecht des Landtags gestärkt und insgesamt mehr Transparenz geschaffen wird. 


Als der Finanzminister im Zuge einer Anfrage einen Bestand von Selbstbewirtschaftungsmitteln in Höhe von 8,5 Milliarden Euro offenbarte, waren wir angesichts der Höhe überrascht. Dies verwundert jedoch nicht, weil sich der Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln derzeit weder aus dem Haushalt noch aus der Haushaltsrechnung ablesen lässt. Aus diesem Grund hat der Landesrechnungshof bereits 2018 angeregt, über den Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln zu berichten. Passiert ist seitdem allerdings nichts. Das wollen wir ändern!

Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum SPD-Antrag zur Altschuldenlösung

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Auch wenn die Landesregierung das Thema derzeit übergeht, ist die Frage nach einer Lösung rund um die Altschuldenproblematik unserer Kommunen ist noch immer hochaktuell.

Der für 2025 angekündigte nächste Versuch der Landesregierung, eine Altschuldenlösung auf den Weg zu bringen, läuft in seiner Vorbereitung bisher jedoch holprig. So haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung deutlich gemacht, dass eine Abstimmung mit der Landesregierung im Erarbeitungsprozess bisher nicht erfolgt ist. 

Im Ergebnis bleibt ein fader Beigeschmack, wenn man bedenkt, dass die Landesregierung, die nun versucht, die Verantwortung für eine Altschuldenlösung dem Bund zuzuschieben, zuvor angekündigt hatte, das Problem alleine anzugehen.

Da allerdings der aus November 2022 stammende Antrag der SPD-Fraktion die Eckpunkte des Bundes vom März 2023 noch nicht berücksichtigen konnte, haben wir uns als FDP-Fraktion enthalten.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus

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Die Ereignisse von Potsdam zeigen auf erschreckende Art und Weise, dass menschenverachtendes Gedankengut in Teilen unserer Gesellschaft noch immer salonfähig ist. Aktuelle Zahlen von RIAS Deutschland zeigen eine Häufung antisemitischer Vorfälle.

Hieran wird deutlich, dass die Schicksale der unzähligen Menschen, die Opfer des Nationalsozialismus geworden sind, nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Wer Menschen nach ihrer Religion, ihrem Aussehen, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder ihrer Sexualität beurteilt, verstößt nicht nur gegen die Grundwerte unserer Verfassung, sondern gegen alles, was das Zusammenleben in unserer offenen Gesellschaft ausmacht. Daran erinnern wir am 27. Januar.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen.

Plenarrede zum AfD-Antrag zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags

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Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde eine einheitliche Regelung im Glücksspielbereich geschaffen, die der Dynamik der Digitalisierung Rechnung trägt. Zwar ist der Anteil der Bevölkerung, die Glücksspiel betreibt seit 2007 - trotz der Digitalisierung des Spiels - zurückgegangen. Dennoch gibt es noch immer etliche Bürgerinnen und Bürger deren Spielverhalten problematisch ist, weshalb der Glücksspielstaatsvertrag richtigerweise umfangreiche Regelungen zum Spielerschutz vorsieht.

Die von der AfD vorgetragenen Reformvorschläge zum Glücksspielstaatsvertrag laufen allerdings an vielen Stellen ins Leere. Eine funktionierende anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei, in der alle Spielersperren erfasst werden, existiert bereits. Gleiches gilt für die bereits bestehenden strengen Regelungen bezüglich Werbung für Glücksspielanbieter. Auch die Problematik von sog. Lootboxen wird bereits auf europäischer Ebene behandelt. Daher haben wir dem Antrag nicht zugestimmt.

Weitere Einzelheiten finden Sie in meiner gesamten Rede.

Plenarrede zum SPD-Antrag "Selbstverständnis Demokratie"

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Zweifellos steht unsere Demokratie unter Druck. Aktuelle politische Herausforderungen, wie zum Beispiel der Krieg in der Ukraine, aber auch eine generelle Skepsis der Gesellschaft gegenüber der Demokratie, die sich gut an den jüngst erschienenen Zahlen von policy matters beobachten lässt, stellen die Demokratie vor eine Bewährungsprobe. Dabei ist die  liberale Demokratie mit einem starken Rechtsstaat das Fundament einer offenen Gesellschaft, in der sich jeder Mensch frei entfalten kann. Nicht ohne Grund ist sie durch unsere Verfassung geschützt. Der Antrag der SPD, der sich mit dieser Situation auseinandersetzt und der geschilderten Herausforderung mit einer "Woche der Demokratie" in den Bildungseinrichtungen begegnen möchte, geht an einigen Stellen jedoch nicht tief genug ins Detail. 

Einzelheiten erfahren Sie hier in meiner Rede.

Plenarrede zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz

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In meiner Plenarrede zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz gehe ich auf den Gesetzesentwurf der Landesregierung ein, der u.a. vorsieht, dass Kommunen den Haushaltsausgleich durch verschiedene Maßnahmen leichter durchführen können als bisher. Während manche Regelungen zu begrüßen sind, fehlt es dem Gesetzesentwurf an anderen Stellen an wichtigen Elementen. So wäre es neben einer Befristung der Neuregelung sowie einer festgeschriebenen Evaluation wünschenswert gewesen, wenn die die Überarbeitung der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) vorgelegen hätte.

Meine gesamte Rede finden Sie hier.

Plenarrede zur Umstrukturierung der Landeszentrale für politische Bildung

 


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Schon der erste Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Dr. Rudolf Amelunxen, machte in einer Regierungserklärung im Oktober 1946 deutlich, wie wichtig die Schaffung der Institution ist, die uns heute als Landeszentrale für politische Bildung bekannt ist. Die Arbeit der Landeszentrale ist heute eine der Grundpfeiler im Kampf gegen Extremismus und stärkt unsere Demokratie!
Vor diesem Hintergrund verwundern die Umstrukturierungspläne der Landesregierung, die im Ergebnis die Extremismusprävention von der politischen Bildung lösen. Überdies sollen die Mittel der im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin schon schlecht ausgestatteten Landeszentrale weiter gekürzt werden. Wir hoffen daher darauf, dass Politik und Gesellschaft in die Umstrukturierung eingebunden werden, um entsprechende Änderungen vornehmen zu können.

Meine gesamte Rede finden Sie hier

Plenarrede zur einmaligen Bereitstellung von 1,5 Millionen Euro für jüdische Gmeinden

Die Sicherheit jüdischen Lebens ist Staatsräson in Deutschland. Es ist daher folgerichtig, dass es zu einer zusätzlichen Bereitstellung von finanziellen Mitteln für jüdische Gemeinden, die seit der Angriffe der Hamas auf Israel vom 7. Oktober und darauf folgenden Geschehnissen eine Zunahme antisemitischer Vorfälle verzeichnen, kommt, um Sicherheitsdienste besser aufzustellen.

Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier in meiner zu Protokoll gegebenen Rede.

Plenarrede zur Reform des Spielbankgesetzs

Während die geplanten Änderungen hinsichtlich der Verpflichtung  zur Offenlegung der Namen der Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung, sofern es zu Änderungen beim Geschäftsführungsorgan oder den Gesellschaften kommt, begrüßenswert sind, können andere Reformvorschläge zum Spielbankgesetz nicht überzeugen. Insbesondere hervorzuheben ist hier § 2 Abs. 3 S. 2 des Spielbankgesetzes, in dem versucht wird, das "Klassische Spiel" in eine Legaldefinition zu fassen. Verwunderlich ist, dass im Gesetzestext formuliert wird, dass das Klassische Spiel in der Regel nur in Spielbanken angeboten werden darf, während in der Gesetzesbegründung die Einschränkung "in der Regel" fehlt. Daher haben wir einen Änderungsantrag zur Streichung des entsprechenden Halbsatzes gestellt.

Einzelheiten meiner zu Protokoll gegebenen Rede können sie hier nachlesen.

Plenarrede zum Thema kommunale Bauvorschriften im Bereich Sonnenenergie

Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen schreitet mit voller Kraft voran. Obwohl NRW schon vor Ende des Jahres 2023 mehr als Doppelte an Solaranlagen im Vergleich zum gesamten Vorjahr hinzugebaut hat, darf man sich aus diesem Fortschritt nicht ausruhen. So hat Bayern im selben Zeitraum doppelt so viel Leistung neu installiert. So genügen die derzeitigen Werte noch nicht, um die Zubau Ziele für Solarenergie bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

Ein Faktor, der verhindert, dass der Zubau weiter steigen kann, sind kommunale Bauvorschriften. Vielfach führen diese dazu, dass Potenziale gänzlich ungenutzt bleiben und Nebeneffekte des Ausbaus - Stichwort: Peer-Effekt - in ihrer Wirkungsweise gehemmt werden. Was genau wir als FDP-Fraktion an Vereinfachen möchten und wieso wir von "Freiheitsenergien" sprechen erfahren sie hier in meiner zu Protokoll gegebenen Rede.

Plenarrede im Rahmen der aktuellen Stunde zum Thema Antisemitismus

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 "Wenn sich Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland nicht mehr sicher fühlen können, dann müssen wir als Politik jetzt und mit aller Kraft reagieren."

In meiner heutigen Plenarrede im Rahmen der aktuelle Stunde zum Thema Antisemitismus habe ich deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich dafür einzusetzen, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher leben können. Der derzeit zu beobachtende Anstieg antisemitischer Vorfälle ist besorgniserregend und darf nicht hingenommen werden.

Dass es allerdings ausgerechnet die AfD ist, die versucht, Antisemitismus pauschal als Problem unter Menschen muslimischen Glaubens darzustellen, überrascht nicht. So zeigt beispielweise eine von der AfD-Bundestagsfraktion in einem eigenen Antrag zitierte Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, dass antisemitische Einstellungen unter der Anhängerschaft der AfD im Vergleich zur Anhängerschaft anderer Parteien übermäßig verbreitet sind.

Meine gesamte Rede finden sie hier.

Plenarrede zum Einzelplan 08 (Haushalt 2024) und zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)

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Auch in diesem Jahr ist leider festzustellen, dass weder das Gemeindefinanzierungsgesetz noch die Ansätze für Kommunales im Einzelplan 08 dazu geeignet sind, die Kommunen bei ihren derzeitigen finanziellen Herausforderungen zu entlasten. Es überrascht nicht, dass das GFG von acht kreisfreien Städte vor dem Verfassungsgerichtshof angegriffen wurde, obwohl ohne schlüssige Begründung auf die Umsetzung der zweiten Stufe in der Differenzierung der fiktive Hebesätze verzichtet wurde.

Einzelheiten zum GFG und zum einzelplan 08 finden sie hier in meiner gesamten Rede.

Plenarrede zum Einzelplan 02 (Haushalt 2024)

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In meiner Plenarrede zum Einzelplan 02 habe ich klargestellt, dass der Haushalt des Ministerpräsidenten offenlegt, dass nicht an allen Stellen die richtigen Prioritäten gesetzt worden sind. Während wir Punkte, wie zum Beispiel die Erhöhung der Mittel für jüdische Gemeinden oder auch die Aufstockung der Transfermittel der Antisemitismusbeauftragten begrüßen, wird an anderen Stellen deutlich, dass an den falschen Stellen gespart wird. Statt Ausgaben im eigenen Haus zu überdenken und die Kosten des Betriebs der Staatskanzlei herunterzufahren, sind vor allem Zuwendungsempfänger betroffen. Insbesondere in den aktuellen Zeiten halte ich es in dieser Hinsicht für unverantwortlich, die Mittel der Landeszentrale für politische Bildung zu kürzen anstatt sie zu erhöhen.

Meine gesamte Rede finden sie hier.

Plenarrede zur Abschaffung von Beiträgen für den Ausbau kommunaler Straßen

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Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern. Zu bedenken ist allerdings, dass die von der Landesregierung beschlossene Regelung Straßenausbaumaßnahmen, die vor 2018 beschlossen wurden, nicht erfasst, wodurch eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Fall ausbleibt. Auch sind die Bürokratielasten bei der vorgesehenen Erstattung der Beitragsausfälle der Kommunen durch das Land erheblich. Hier möchten wir im Gesetzgebungsverfahren auf Verbesserungen hinwirken. Einzelheiten hierzu finden sie hier in meiner gesamten Rede. 

Plenarrede zum Brandbrief der Kommunen

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In meiner Plenarrede zum Brandbrief der Kommunen anlässlich deren finanziell angespannter Lage führe ich aus, weswegen gerade angesichts aktueller Herausforderungen, wie zum Beispiel der Unterbringung von Flüchtlingen, akuter Handlungsbedarf besteht. Bloße Verweisungen der zuständigen Ministerin Scharrenbach an den Bund genügen hier keineswegs. Meine gesamte Rede finde Sie hier.

Plenarrede zum Thema direkte Demokratie

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In meiner Plenarrede zum Thema direkte Demokratie habe ich mich mit einem Antrag der AfD auseinandergesetzt, der unter anderem zur Errichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids vorsieht. Ich habe ausgeführt, warum die vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich zu einer Verschärfung des aufgrund der aktuellen Lage ohnehin schon bestehenden Organisationschaos führen würden. Einzelheiten finden sie hier in meiner gesamten Rede.

 

Plenarrede zur Förderung von Non-Profit-Organisationen 

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Der sogenannte 'Dritte Sektor' erbringt wichtige Arbeit bspw. in der Bildung oder im Sport und Sozialbereich. Er arbeitet weder gewinnorientiert, noch befindet er sich direkt in staatlicher Trägerschaft. CDU und Grüne haben nun einen Antrag gestellt, der Förderbedingungen für diesen Dritten Sektor entbürokratisieren soll. Klingt gut. Der tatsächliche Antrag bekräftigt dann aber nur bereits beschlossene Anliegen, wirft Forderungen auf, die man dann doch nicht gefordert haben möchte und schiebt die Verantwortung zum Bund. Die ganze Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zu interkommunaler Zusammenarbeit

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Was haben ein Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen mit einem Opel aus den 1920ern gemein? In meiner Plenarrede beantworte ich diese Frage und zeige auf, welche Maßnahmen für das Vorantreiben der interkommunalen Zusammenarbeit jetzt wichtig sind. Die gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zu Demokratiefeindlichkeit

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Politisch motivierte und insbesondere rechtsextreme Gewalt bedroht unsere Demokratie. Gegen diese Gewalt und politischen Extremismus im Allgemeinen vorzugehen ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns gerade jetzt mit ganzer Kraft widmen müssen. Meine ganze Rede zu einem Antrag der Landesregierung zu diesem Thema finden Sie hier auch zum Nachlesen.

Plenarrede zu Verfassungsänderungen

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An zwei Stellen wollen wir die Landesverfassung ändern. Zum einen wollen wir die Urteilspräambel für die Gerichte anpassen und zum anderen einem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zu kommunalen Sperrklauseln Rechnung tragen.

Meine gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zur Gemeindefinanzierung

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Die aktuelle Finanzlage der Kommunen in NRW ist alles andere als „vergleichsweise robust“. Dies behauptet jedoch die Gesetzesbegründung zum vorliegenden Entwurf eines Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024. Steigende Ausgaben für soziale Leistungen, Energie, Tarifsteigerungen, Flüchtlinge, Zinsausgaben, Sachaufwand und vieles mehr führen aktuell zu einer Schieflage bei den kommunalen Finanzen . In meiner Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfes führe ich aus, dass die Landesregierung mit dem GFG 2024 in keiner Weise auf die sich verschlechternde Lage der Kommunalfinanzen reagiert.


Meine gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zum Ehrenamt

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Siebeneinhalb Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich. 

Das ist nahezu jeder Zweite in unserem Land! Ihr Engagement hat einen finanziellen Gegenwert von mindestens 19 Milliarden Euro – legt man den Wert einer durchschnittlichen Arbeitsstunde an, könnte es sogar mehr als das Dreifache sein. Der hohe Wert des ehrenamtlichen Engagements lässt sich dabei nicht nur finanziell messen. 

 

Die schwarz-grünen Fraktionen im Landtag haben nun einen Antrag zu Entlastung und Förderung des Ehrenamts vorgelegt, der uns als FDP, gerade bei diesem wichtigen Thema, zu ambitionslos ist. Steuerpolitische Forderungen bleiben vage und unkonkret, die Kosten für ehrenamtsbezogene Weiterbildung sollen auf die Arbeitgeber abgewälzt werden und die Verantwortung zur finanziellen Unterstützung wird auf den Bund geschoben. 

 

Meine gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier

Plenarrede zum neuen Stiftungsgesetz NRW

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Die Länder müssen ihre Stiftungsgesetze anpassen. In Zukunft tragen sie nur noch Verantwortung für die Stiftungsaufsicht. Diese Aufsichtsfunktion ist allerdings von besonderer Bedeutung, weil sie sicherstellt, dass die Organe einer Stiftung dem Stifterwillen gerecht werden und sie so ihren eigentlichen Zweck erfüllt. 

Die Landesregierung hat für NRW nun ein Stiftungsgesetz vorgelegt, dass unseren Ansprüchen nicht vollständig gerecht wird. Es ist im Wesentlichen aus der Brille der Stiftungsaufsicht heraus geschrieben und beachtet zu wenig die Bedürfnisse der Stiftungen. Zudem haben zahlreiche Sachverständige verfassungsrechtliche Bedenken eingelegt.

Meine gesamte Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Gedenken an 80 Jahre Aufstand im Warschauer Ghetto

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Vor dem deutschen Überfall auf Polen waren das Land und besonders auch Warschau ein Zentrum jüdischer Kultur in Europa. Doch mit der deutschen Besetzung zog auch die nationalsozialistische Vernichtungspolitik gegen die jüdische Bevölkerung ein. Die knapp 600 Ghettos in ganz Polen und unter ihnen das größte in Warschau, waren Sammlungsorte für die Deportation der Juden in Vernichtungslager. Sie waren mit ihren meterhohen Mauern, der übergroßen Zahl an Bewohnern und dem Mangel an Nahrungsmitteln und fließendem Wasser aber auch an sich ein Vernichtungsinstrument der deutschen Besatzer.
 

Das Warschauer Ghetto aber wurde durch den Aufstand vor 80 Jahren zu einem Symbol für viel mehr. Zu einem Symbol des Wiederstandsgeistes, der Tapferkeit und des Freiheitswillens im Angesicht existenzieller Bedrohung. Die Wiederstandskämpfer wussten, dass ihr Kampf gegen die militärische Überlegenheit ihrer Gegner letztlich aussichtlos sein würde und doch kämpften sie und verzögerten wochenlang die Deportation von Juden aus Warschau nach Treblinka. Der Kampf für Freiheit und Menschenwürde ist universell bedeutsam, weswegen die Erinnerung an den Aufstand im Warschauer Ghetto auch für uns in Nordrhein-Westfalen eine Rolle spielt. Das habe ich in meiner Rede vor dem Landtag heute deutlich gemacht. Die gesamte Rede finden Sie hier, den zugrundeliegenden Antrag hier.

Plenarrede zu verwaisten jüdischen Friedhöfen

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Auf Hebräisch wird der Friedhof auch das "Haus der Ewigkeit" genannt. Einige der ältesten Grabsteine Europas stehen auf jüdischen Friedhöfen - viele von ihnen sind heute verwaist. Auch die verwaisten jüdischen Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen geben uns und ihren Familien Aufschluss über die dort Begrabenen und die jüdischen Gemeinden in denen Sie gelebt haben. Warum uns die Pflege dieser verwaisten jüdischen Friedhöfe ein Anliegen sein sollte und was wir als Land NRW jetzt tun sollten, verrate ich in meiner Rede.

Die Rede zum Nachlesen finden Sie hier.

Plenarrede zu Erschließungsbeiträgen

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Für Erschließungsbeiträge war eine entsprechende Regelung in der letzten Wahlperiode zum 1. Juni 2022 mit breiter Mehrheit in das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch aufgenommen worden. Konkret wurden als Begrenzung der Beitragspflicht zwei Fristen eingeführt, nämlich erstens zehn Jahre ab Vorteilslage und zweitens 25 Jahre ab dem ersten Spatenstich.  Diese Auffassung teilen wir bis heute. Warum die schwarz-grüne Landesregierung die bisherige 10-Jahres-Frist nun verdoppelt und die 25-Jahr-Frist gleich komplett abschafft und weshalb wir das entschieden ablehnen, erkläre ich in meiner Rede zum Thema.

Die gesamte Rede können Sie hier auch nachlesen.

Plenarrede zu Bürgerräten vom 09.03.2023

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Bürgerräte können ähnlich wie Expertenanhörungen eine beratende Funktion für Parlamente ausüben, die letztendlich aber die Entscheidungen treffen und die Gesamtverantwortung tragen müssen. Im fein austarierten Entscheidungssystem unter dem Grundgesetz stellen sich Herausforderungen an die Einführung neuer Institutionen. Wenn die Erwartungen aber realistisch gesetzt und der Beratungsauftrag klar eingegrenzt ist, können Bürgerräte eine Bereicherung darstellen.

Das habe ich in meiner Rede zu einem Antrag der AfD-Fraktion deutlich gemacht. Hier lesen Sie die gesamte Rede.

Plenarrede zum fraktionsübergreifenden Antrag zur Gedenkstätte "Stalag 326" vom 08.03.2023

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Mit dem Vernichtungskrieg des nationalsozialistischen Deutschlands gegen die Sowjetunion zwischen 1941 und 1945 gerieten etwa 5,3 bis 5,7 Millionen Menschen aus verschiedenen Teilen des angegriffenen Landes in Kriegsgefangenschaft – darunter Ukrainer, Esten, Armenier, Russen und weitere, wobei 3,3 Millionen die Kriegsgefangenschaft nicht überlebten. Jeder Dritte von denen, die ins Deutsche Reich verschleppt wurden, durchlief das „Stammlager 326 Senne“ im ostwestfälischen Schloss Holte-Stukenbrock. Das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen in Nordrhein-Westfalen und im Stammlager 326 Senne stärker zu beleuchten, besser aufzuarbeiten und nachhaltig in unserer Erinnerungskultur zu verankern, muss uns allen ein Anliegen sein.

Das war die Kernbotschaft meiner Rede zum fraktionsübergreifenden Antrag zur Gedenkstätte "Stalag 326". Den Text meiner Rede lesen Sie hier.

Plenarrede zum Antrag der FDP-Fraktion für Smart Cities vom 08.03.2023

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08.12.2023 - Bei der Unterstützung interkommunaler Zusammenarbeit muss die Landesregierung die Einführung von Smart-City-Lösungen zur Priorität machen. Sie können Energie sparen, Kosten senken und die Zusammenarbeit von Kommunen verbessern.

Was es noch zu tun gibt, habe ich in meiner Rede vor dem Landtag erklärt. Lesen Sie hier die komplette Rede. Den Antrag unserer Fraktion finden Sie hier.

Plenarrede zum Haushalt des Landes NRW für das Jahr 2023 – Einzelplan 08 - vom 07.12.2022

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07.12.2022 - Der Haushalt für das 2023 der Landesregierung kann nicht überzeugen. Er setzt die falschen Prioritäten statt die drängenden Probleme anzugehen. Weder das Gemeindefinanzierungsgesetz noch die Ansätze für Kommunales im Einzelplan 08 sind geeignet die ernste Lage der Kommunen zu verbessern. Dementsprechend lehnen wir beides ab


 
Lesen Sie hier meine vollständige Rede.

Plenarrede zum zweiten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2022


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07.12.2022 - 
Der Gesetzentwurf enthält Änderungen im Kommunalabgabengesetz sowie im NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz. Dem Entwurf stimmt die FDP nicht zu. Mit Urteil vom 17. Mai diesen Jahres hat das OVG den gleichzeitigen Ansatz einer kalkulatorischen Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwerts sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung auf der Basis seines Anschaffungsrestwertes in der Abwassergebührenkalkulation für unzulässig erklärt. Anstatt das OVG-Urteil als Chance zu begreifen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Gebühren zu entlasten, zieht es die Landesregierung vor, jenseits der finanzrechtlichen Systematik den Kommunen dauerhaft die Möglichkeit zu geben, mit Benutzungsgebühren Überschüsse zu erwirtschaften und diese wie Steuern als allgemeine Deckungsmittel zu verwenden.


 
Lesen Sie hier meine vollständige Rede.

Plenarrede zum Haushalt des Landes NRW für das Jahr 2023 – Einzelplan 02 - vom 07.12.2022

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07.12.2022 - Der Haushalt für das 2023 der Landesregierung kann nicht überzeugen. Er setzt die falschen Prioritäten statt die drängenden Probleme anzugehen. Soweit die Vorgängerregierung aus CDU und FDP nicht wie in den Bereichen Ehrenamt, zivilgesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement Vorsorge getroffen hat, werden wichtige Ansätze lediglich überrollt oder sogar gekürzt. Statt dessen werden Mittel für die Staatskanzlei aufgestockt um möglichst komfortabel auch durch die Zeiten von Inflation und multiplen Krisen zu kommen. Die FDP-Fraktion lehnt den Haushaltsplan der Koalition daher ab.


 
Lesen Sie hier meine vollständige Rede.

Plenarrede zum Antrag „Opferrechte stärken: Koordinierung schaffen und Aufarbeitung von Missbrauchstaten unabhängig und ohne Einflussnahme ermöglichen!“ vom 24.11.2022

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24.11.2022 - Sexueller Missbrauch ist eine schwere Straftat, die es seitens der Strafverfolgungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip mit aller Konsequenz zu ahnden gilt. Er findet größtenteils im nahen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen statt, dort, wo sie Vertrauen aufbauen. In der öffentlichen Diskussion um die Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle dominiert seit mehreren Jahren der defizitäre Umgang der katholischen Kirche mit der Aufklärung von Fällen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext. Immer wieder wird völlig zurecht formuliert, dass den Kirchen die Aufarbeitung der massenhaft in ihren Zuständigkeitsbereichen begangenen Taten sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht allein überlassen bleiben dürfe.
 
Die FDP-Fraktion unterstützt im Grundsatz das Anliegen des Antrags. Die schrecklichen Taten müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaats aufgeklärt werden, auch wenn sie verjährt oder wegen Todes der Beschuldigten strafrechtlich nicht mehr verfolgbar sind. Denn es geht um den Respekt vor den Betroffenen und die Verhinderung zukünftiger Straftaten. Einzelne Forderungen des Antrags bedürfen allerdings noch einer vertieften rechtswissenschaftlichen Betrachtung.
 
Lesen Sie hier meine vollständige Rede.

Plenarede zur Einbringung des Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 – GFG 2023 vom 02.11.2022

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02.11.2022 - Die FDP steht für das kommunalpolitische Leitbild einer offenen Bürgergesellschaft, die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in größtmöglicher Selbstständigkeit und Eigenverantwortung wahrnimmt. Wir sehen uns als Partner der Kommunen. Was vor Ort in Eigenregie gut und effektiv erledigt werden kann, muss von Seiten des Landes weder selbst ausgeführt noch vorgeschrieben werden. Grundvoraussetzung hierfür ist eine transparente und verlässliche sowie auskömmliche Finanzausstattung unserer Kommunen.

 

Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz wird festgelegt, dass die Kommunen mit 23 Prozent an dem Anteil des Landes an den Gemeinschaftssteuern beteiligt werden. Zudem werden die Kommunen mit über 57 Prozent an den Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. 

 

Seit 2017 waren die Kommunen trotz Coronakrise finanziell auf einem guten Weg. Obgleich der zu erwartenden Steuermehreinnahmen für 2023 ist bereits absehbar, dass die durch die multiplen Krisen entstehenden höheren Aufwendungen der Kommunen nicht kompensiert werden können. Auch die Erhöhung der Verbundmasse im GFG 2023 um 8,27% auf 15,2 Milliarden Euro kann die Belastungen der Gemeinden nicht annähernd ausgleichen. Die Kaufkraft der Verbundmasse wird durch eine NRW-Inflationsrate von 11 %  (IT.NRW im Oktober 2022) in 2023 eher sinken statt steigen.

 

Die Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 findet am 18. November 2022 statt. Lesen Sie hier meine vollständige Rede zur 1. Lesung.